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BEHERBERGUNGSSTATISTIKGESETZ

Neues Beherbergungsstatistikgesetz entlastet kleine Betriebe

03.11.2011. Im August 2011 wurde eine neue EU-Verordnung zur amtlichen Tourismusstatistik verabschiedet, die auch im deutschen Beherbergungsstatistikgesetz umgesetzt werden muss. Der Bundestag hat im September dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes zugestimmt, so dass die Änderungen nun am 1. Januar 2012 in Kraft traten.

Veröffentlicht wurde das Gesetz wurde am 2. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt. Mit der Regelung steigt die Grenze für die Meldepflicht von Betrieben im Gastgewerbe von 9 auf 10 Betten bzw. Stellplätzen bei Campingplätzen. Neu ist auch, dass die Jahresumsatzgrenze für die Abgabe von monatlichen statistischen Berichten von 50.000 auf 150.000 Euro angehoben wird. Dadurch sollen rund 2.700 Kleinunternehmen in Deutschland von der monatlichen Berichtspflicht befreit werden.

Beherbergungsbetriebe ab 25 Zimmern sollen zukünftig zur Bettenauslastung auch ihre Zimmerbelegungsrate melden – eine Kennzahl, die beispielsweise in der Businesshotellerie eine wichtige Aussagekraft besitzt.

Quelle: IHK Ostbrandenburg/ IHK Nordschwarzwald

DOKUMENT-NR. 113769

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