Mit Inkrafttreten der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie kamen ab dem 22. Mai 2007 erhebliche Veränderungen auf das deutsche Versicherungsgewerbe zu. Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers wurde in ein Erlaubnisgewerbe umgewandelt.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Antrags-, Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die dafür notwendigen Formulare. Gern stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wer seit dem 1. Januar 2009 ohne Registrierung als Versicherungsvermittler tätig ist, übt eine ordnungswidrige Tätigkeit aus, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aktuelles
Vorsicht Verwechslungsgefahr!
In verschiedenen Industrie- und Handelskammern gehen vermehrt Anfragen von Versicherungsvermittlern ein, die ein Formular "Eintragungsofferte" zur Eintragung in ein "Verzeichnis eingetragener Versicherungsmakler" erhalten. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot für die Dauer von 2 Jahren und monatlichen Kosten, dessen Annahme dem Versicherungsvermittler frei steht.
Die IHK Potsdam weist darauf hin, dass dieses Verzeichnis in keinem Zusammenhang zum Vermittlerregister gem. § 11 a GewO steht, in welchem Versicherungsvermittler für die Zeit ihrer gewerblichen Tätigkeit eingetragen sein müssen. Gewerblich tätige Versicherungsvermittler werden in das beim DIHK e. V eingerichtete Online-Register unter www.vermittlerregister.info verzeichnet.
Sollten Sie als Mitglied der IHK Potsdam dieses Angebot erhalten oder angenommen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kathrin Tietz, Fachbereich Recht und Fair Play unter Tel. 0331/ 2786-204 oder kathrin.tietz@potsdam.ihk.de