Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit verlassen Sie das soziale Netz der Arbeitnehmer. Aus diesem Grund müssen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihren privaten und sozialen Schutz treffen. Auch Ihr Unternehmen ist nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen sicher. Daher ist es ratsam, sich auch gegen betriebliche Schadensfälle abzusichern. Die Versicherungswirtschaft bietet Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Ereignissen. Welche Versicherungen Sie in welcher Form und Höhe abschließen sollten, hängt von Ihren individuellen privaten und betrieblichen Bedürfnissen und Neigungen ab.
Persönlicher Versicherungsschutz
Krankenversicherung
Während Sie als Arbeitnehmer im Regelfall Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, sind Selbständige in der GKV, ggf. mit einem zusätzlichen privaten Schutz (Krankenhaustagegeldversicherung etc.), oder bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.
Für Selbständige hat sich mit der Einführung des Gesundheitsfond ab dem 01.01.2009 einiges geändert. Es besteht Versicherungspflicht, aber Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit einem einheitlichen Beitragssatz (derzeit 15,9 %), bieten aber Wahltarife an. Ob man sich besser privat oder gesetzlich krankenversichert, hängt vom Einkommen, der finanziellen Absicherung, vom Alter und der familiären Situation des Selbständigen ab.
Die selbständige Tätigkeit von (immatrikulierten) Studenten
Studenten sind im Regelfall über ihre Eltern in der GKV bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst verlängert sich dieser Versicherungsschutz. Danach ist der Student selbst gesetzlich krankenversichert. Wird jedoch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder eine hauptberufliche(!) selbständige Tätigkeit ausgeübt, ist die kostengünstige Versicherung nicht mehr möglich. Eine Beschäftigung, die mehr als 20 Stunden wöchentlich oder zwei Monate übersteigt, wird versicherungspflichtig. Ausnahme: Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Semesterferien. Dies gilt auch für die hauptberufliche Tätigkeit. Die Höhe der Einnahmen spielen dabei keine Rolle.
Die gewerbliche Nebentätigkeit
Nebentätigkeiten der Arbeitnehmer können sich auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken. Obwohl die Voraussetzungen stark einzelfallabhängig sind, kann allgemein gesagt werden, dass der Umfang der selbständigen Tätigkeit hierbei ausschlaggebend ist. Die GKV wird überprüfen, ob der Arbeitnehmer haupt- oder nebenberuflich arbeitet. Auf eine hauptberufliche Tätigkeit wird im Regelfall geschlossen, wenn eine zusätzliche versicherungspflichtige Kraft eingestellt wurde. In der GKV sind im Regelfall die Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert.
Private Krankenversicherung (PKV)
Wenn die Voraussetzungen zum Eintritt in die GKV nicht vorliegen, müssen Sie sich schnellstens privat absichern. Bei der freiwilligen Entscheidung, in die PKV einzutreten, spielt die persönliche Situation, vor allem die Lebensplanung, eine entscheidende Rolle. Denn bei ihr sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und der gewünschte Versicherungsumfang maßgebend. Eine kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen ist hier nicht möglich. Jede Person wird individuell versichert. Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Versicherungsumfang sowie dem Gesundheitszustand. Da jedoch Beiträge und Leistungen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen und auch Tarife mit Eigenbeteiligung in Betracht ziehen.
Pflegeversicherung
Es besteht Versicherungspflicht. Freiwillig versicherte Existenzgründer können zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Wer die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, kann als Selbständiger dort nicht wieder Mitglied werden.
Rentenversicherung (RV)
Ebenfalls sollten Sie an Ihre Altersversorgung denken. Aufgrund Ihrer Angestelltentätigkeit sind/waren Sie bisher rentenversichert. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer ist der Unternehmer bis auf einige Ausnahmen nicht versicherungspflichtig.
Pflichtversicherung für Selbständige (RV)
Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
Pflegepersonen, die in der Kranken-, Kinderpflege usw. tätig sind (sofern sie überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung tätig werden) und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hausgewerbetreibende und selbständige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Selbständigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis 400 – im Monat übersteigt und die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Für die meisten selbständigen Unternehmer besteht die Möglichkeit, entweder sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen oder eine freiwillige Versicherung abzuschließen.
Rentenversicherungspflichtige Selbständige haben für die ersten drei Jahre Ihrer Selbständigkeit mindestens den halben Regelbetrag in Höhe von 197,93 (nBL) zu zahlen. Danach ist grundsätzlich der Regelbeitrag fällig. Einkommensgerechte Beiträge (gewinnabhängig) sind auf Antrag möglich.
Pflichtversicherung auf Antrag (RV)
Der selbständige Erwerbstätige hat die Möglichkeit – wenn er nicht bereits pflichtversichert ist – sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen. Der Mindestbeitrag wird bundeseinheitlich auf der Grundlage von 400 – ermittelt, woraus sich ein Beitrag von 78 – ergibt. Pflichtversicherte Selbständige können zwischen dem halben Regelbeitrag (bestimmte Voraussetzungen), dem Regelbeitrag oder einem einkommensgerechten Beitrag wählen. Ein Wechsel ist jederzeit auf Antrag für die Zukunft möglich.
Freiwillige Versicherung (RV)
Hier wird der Einzahlungsbetrag selbst bestimmt. Die Mindesthöhe beträgt monatlich bei 78 –, die Höchstgrenze liegt bei
1.004,25 –. Für den Fall, dass man noch nicht rentenversichert war, besteht Wahlrecht zwischen dem zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung (LVA) oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Nebentätigkeiten/Studenten
Selbständige Nebentätigkeiten sind rentenversicherungsfrei, soweit es sich um eine geringfügige eigenständige Tätigkeit handelt. Sie liegt vor, wenn der Gewinn 400 – monatlich nicht übersteigt. Versicherungsfreiheit besteht auch, wenn innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der Beschäftigung der Zeitraum von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen nicht überschritten wird (vorübergehend selbständig).
Wenn Studenten während des Studiums eine selbständige Tätigkeit ausüben, sind sie versicherungsfrei, sofern die Tätigkeit während der Semesterferien oder nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird und die o. a. Einkommensgrenze nicht überschritten wird oder sie vorübergehend selbständig sind.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Voraussetzung: der Antragsteller war vor dem Einstieg in die Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hat in den letzten 24 Monaten vor der Existenzgründung mindestens 12 Monate in die Arbeitslosengeldkasse eingezahlt. Oder hat unmittelbar vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen. Der Antrag muss bis vier Wochen nach Gründung bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt sein. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die selbständige Tätigkeit so schlecht läuft, dass sie den Gründer weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt. Eine Gewerbeabmeldung ist derzeit nicht Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Selbstständigkeit kann sogar im Nebenerwerb (weniger als 15 Stunden pro Woche) fortgeführt werden. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht für 6 bzw. 12 Monate, wenn 12 Monate bzw. 24 Jahre freiwillig eingezahlt wurde (Ausnahme: Person älter 55, 3 Jahre Einzahlung, Anspruch 3 Jahre). Der Beitragssatz für die neuen Bundesländer beträgt derzeit 33,60 Euro im Monat. Bei Geschäftsaufgabe innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung wird das Arbeitslosengeld auf der Grundlage des letzten sozialversicherungspflichtigen Gehaltes berechnet. Bei einem späteren Antrag wird der Arbeitslosengeldanspruch "fiktiv" berechnet. Als Grundlage werden Qualifikationsgruppen und Steuerklasse herangezogen.
Mehrfachversicherung
Übt ein pflichtversicherter Selbständiger parallel noch eine Arbeitnehmerbeschäftigung aus, so führt das zu einer Mehrfachversicherung in Höhe bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.350,00 –/nBL). Das heißt, die Rentenversicherungspflicht greift für die selbständige und für die nichtselbständige Tätigkeit, aber auch nur wenn der Selbständige dies auch wirklich ausübt.
Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften. Versichert sind grundsätzlich Arbeitnehmer (!), die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis beschäftigt sind. Die Einkommenshöhe ist nicht entscheidend. Ob Sie als Unternehmer pflichtversichert sind, ist in der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft festgelegt. Nach unserem Überblick besteht etwa für 50 Prozent der Unternehmer eine satzungsmäßige Unternehmerpflichtversicherung. Die andere Hälfte kann sich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung wird erst am Tage nach Antragseingang wirksam. Durch die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft werden nur die Folgen eines Arbeitsunfalls versichert.
Nähere Auskünfte zur Mitgliedschaft etc. erteilt der Landesverband Nordost (Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) der gewerblichen Berufsgenossenschaften,
Fregestraße 44
12161 Berlin
Tel. 030 85105-5220
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung dient der Absicherung der Familie, aber auch des Unternehmens selbst, gegen die Folgen des Todes des Unternehmensgründers. Darüber hinaus kann sie als Sicherheit für den Einsatz von Fremdkapital oder zur Tilgung von Krediten verwendet werden. Weiterhin stellt sie einen Beitrag zur Altersversorgung des Existenzgründers und dessen Familie dar.
Betrieblicher Versicherungsschutz
Vor Ihrer Entscheidung, bestimmte betriebliche Versicherungsarten abzuschließen, sollten Sie folgenden Grundsatz beachten:
Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beispielsweise eine Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung eher abzuschließen als eine Sturmschadenversicherung oder Vollkaskoversicherung für ein Firmenfahrzeug.
Feuerversicherung
Sie deckt die Schäden, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion an den versicherten Gebäuden und deren Inhalt entstehen. Ob auch Aufräumungs- und Abbrucharbeiten bei Geschäftsgebäuden eingeschlossen sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie kann als Ergänzung zur Feuerversicherung oder/und zur Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen werden. Hierbei übernehmen die Versicherungen die rechtlich begründeten und wirtschaftlich notwendigen Kosten. Dies ist zum Beispiel die Gehaltsfortzahlung für Mitarbeiter, damit diese nicht zu Konkurrenzunternehmen abwandern. Folgeschäden durch eine Betriebsunterbrechung dürften oftmals schwerwiegender als der eigentliche Brandschaden sein. Überprüfen Sie deshalb, ob der Abschluss ratsam ist.
Einbruchdiebstahlversicherung
Sie erstattet Ersatz bei entwendeten, zerstörten oder beschädigten Sachen sowie Beschädigungen an Türen, Schlössern und Wänden. Häufig werden diese Versicherungsarten mit der Betriebsunterbrechungsversicherung auch als gebündelte Sachversicherungen angeboten.
Haftpflichtversicherung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht die Verpflichtung, einen schuldhaft (das heißt vorsätzlich oder fahrlässig) zugefügten Schaden wieder gutzumachen. Hierbei kann ggf. der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen herangezogen werden. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung könnte deshalb erforderlich sein. Sie deckt Schäden ab, die im Unternehmen entstehen (ein Kunde rutscht auf einer Ölspur aus) und Schäden, die anlässlich einer dienstlichen Verrichtung außerhalb des Betriebsgeländes (während einer Reparatur) ausgelöst werden.
Firmenrechtsschutzversicherung
Nicht nur als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung sollte eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Möglich sind der Arbeitsgerichts-, der Schadenersatz-, der Sozial- sowie der Strafrechtsschutz. Diese Versicherungsarten werden häufig in einer Police zusammengefasst. Daneben sollten Sie überlegen, ob der Vollrechtsschutz für Kraftfahrzeuge sowie der Fahrerrechtsschutz für Strafverfahren für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Versicherungsprämien können eine beachtliche Kostenhöhe erreichen. Aus diesem Grund sollten Sie Einsparmöglichkeiten überprüfen, ohne dass Ihr Versicherungsschutz darunter leidet. Machen Sie sich deshalb auf die Suche nach dem günstigsten Versicherer. Da zwischen den einzelnen Gesellschaften nennenswerte Prämienunterschiede bestehen, dürfte es empfehlenswert sein, mehrere schriftliche Angebote einzuholen, diese zu vergleichen und als Konkurrenzangebote anderen Anbietern vorzulegen. Verhandeln können Sie mit den großen Versicherungsgesellschaften, den jeweiligen Außendienstvertretern sowie Versicherungsmaklern (Mehrfachagenten).
Kreditversicherung
Sie deckt Forderungsverluste durch Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern. Einen Teil des Risikos müssen Sie als Versicherter jedoch selbst tragen (Selbstbeteiligung). Man unterscheidet die Warenkreditversicherung (Delkredere-Versicherung) für Lieferungen im Inland und die Ausfuhrkreditversicherung für den Export. Eine Ausfuhrkreditversicherung wird – im Auftrag des Bundes – von der Hermes Kreditversicherungs AG Hamburg und Berlin übernommen. Durch sie wird das wirtschaftliche Risiko (Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) und das politische Risiko z.B. kriegerische Auseinandersetzungen, Konvertierungsrisiko (Änderung der Bedingungen), Transferrisiko (Umwandlung von Geld einer Währung in Geld einer anderen Währung mit Hilfe des Devisenhandels), des Zahlungsverbots und Moratoriumsrisiko (Zahlungsaufschub) aus Lieferungen deutscher Exporteure an Kunden im Ausland übernommen.
Übersicht der wichtigsten Versicherungen:
Auslandsrisiken
Betriebsunterbrechung (Computerausfall, Einbruchdiebstahl, Energieausfall, Maschinenbruch, Feuer, Einbruchdiebstahl);
Feuer, Explosion
Forderungsausfall
Haftpflicht (Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht)
Vermögensschadenshaftpflicht
Kraftfahrzeug (Teilkasko, Vollkasko)
Rechtsschutz (Fahrerrecht, Schadenersatz, Sozialrecht, Strafrecht, Sturm, Warentransport, Wasser u. a.)
Literaturhinweis
"Soziale Absicherung 2012 - Tipps für Mittelstand und Existenzgründer", Die Broschüre können Sie über unseren Shop oder dirket vor Ort im Informations- und ServiceZentrum erwerben.
"Versicherungen für Selbstständige - Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler" Die Broschüre kann beim Informationszentrum der deutschen Versicherer als Einzelexemplar kostenlos unter der Rufnummer 0800 7424375 angefordert werden bzw. kann auf der Internetseite heruntergeladen werden.