Externe Links
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Landesverband Nordost der Berufsgenossenschaften (Link: http://www.lvbg.de)
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Berufsgenossenschaft (Link: http://www.dguv.de)
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Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.
Die Aufgaben der Unfallversicherung sind:
- Vorbeugen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit
- Erleichterung und Absicherung von Verletzungsfolgen
Die Entschädigung erfolgt in Form von Geld- und Sachleistungen. Der Versicherungsschutz gilt für die Folgen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit sowie für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit.
Die Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung das 7. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Die Träger der Unfallversicherung im gewerblichen Bereich sind die Berufsgenossenschaften. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Diese sind nach Gewerbezweigen aufgeteilt. Eine Übersicht finden Sie unter www.dguv.de.
Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, können Sie bei der Infoline der Berufsgenossenschaften unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 oder direkt bei einer Berufsgenossenschaft erfragen. Unter dieser Rufnummer werden auch allgemeine Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten beantwortet.
Wer ist bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfall versichert?
Unternehmer
Als selbständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nicht alle der Berufsgenossenschaften sehen in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei den anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich und Ihre mitarbeitenden Ehepartner, sofern er kein Gehalt bezieht und daher nicht pflichtversichert ist, freiwillig versichern.
Prüfen Sie, ob eine freiwillige Versicherung bei Ihrer Berufsgenossenschaft interessant sein könnte.
Eine freiwillige Versicherung ist sinnvoll, da Ihnen bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird. Dabei haben freiwillig Versicherte gegenüber Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie im Regelfall die Versicherungssumme bis zum gesetzlichen Höchstrahmen frei wählen können. Ihre Versicherungssumme sollte sich nach Ihrem tatsächlich erzielten Einkommen richten. Sie ist Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen, die Sie im Versicherungsfall erhalten. Wenn Sie sich freiwillig gegen das Unfallrisiko versichern wollen, ist an die entsprechende Berufsgenossenschaft ein Antrag zu stellen.
Arbeitnehmer
Zum gesetzlich versicherten Personenkreis gehören per se alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis stehen. Dazu gehören auch die geringfügig Beschäftigten. Die Höhe des Einkommens ist nicht maßgeblich. Ferner unterliegen Heimarbeiter, Zwischenmeister, Hausgewerbetreibende sowie die im Unternehmen tätigen Ehegatten, die ein Gehalt beziehen, der Versicherung kraft Gesetzes.
Wie melden Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft an?
Sie sollten den Landesverband der Berufsgenossenschaften, binnen einer Woche nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit, über Ihre Gewerbeanmeldung informieren, auch wenn es Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung automatisch der Berufsgenossenschaft zuleiten und diese sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt.
Hinweis
Es ist sinnvoll, bei der Existenzgründung die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft oder den Landesverband der Berufsgenossenschaften innerhalb von einer Woche zu informieren. Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag Ihrer Gründung bzw. Einstellung von Personal. Wenn Sie bei der Berufsgenossenschaft noch nicht erfasst sind, müssen Sie mit rückwirkenden Beitragszahlungen bis zum Tag der Eröffnung Ihres Unternehmens rechnen.
Achtung
Die Ansprüche der BG auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese fällig geworden sind. Vorsätzlich nicht gezahlte Beiträge können die Berufsgenossenschaft sogar noch bis zu 30 Jahren nach Fälligkeit einfordern.
Wie berechnen sich die Beiträge?
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge, die die Unternehmer zahlen. Die Berufsgenossenschaft sendet Ihnen zum Jahresende einen Beitragsbescheid zu.
Beitrag bei Versicherungspflicht
Besteht Versicherungspflicht, bemessen sich Ihre Beiträge nach den Lohnsummen der Versicherten und der Gefahrenklasse, welche Ihrem Unternehmen zugeordnet wird. Diese wiederum ist abhängig von Anzahl und Schwere der in den einzelnen Gewerbe-zweigen vorkommenden Arbeitsunfälle.
Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft lediglich zum Ende des Jahres bzw. am Anfang des Folgejahres Ihre gesamte Lohnsumme mitteilen, d.h., nicht jede Neueinstellung oder Entlassung eines Beschäftigten ist anzugeben.
Beitrag bei freiwilliger Versicherung
Sind Sie freiwillig versichert, ergibt sich Ihr Beitrag aus den Faktoren Versicherungssumme, branchenabhängige Gefahrenklasse und Umlagefaktor. Auskünfte zu Gefahrenklassen und Umlagefaktor für das vergangene Versicherungsjahr erteilt Ihnen die Berufsgenossenschaft.
Was müssen Sie bei einem Arbeitsunfall tun?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die ein Beschäftigter infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Auch Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle. Jeden Arbeitsunfall müssen Sie unverzüglich Ihrer Berufsgenossenschaft mitteilen. Dafür gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt (Unfallanzeige). Dieses ist auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften oder im Schreibwarenhandel erhältlich.
Weitere Informationen
Auskünfte über Aufgaben und Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften erteilt der
Landesverband Nordost der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Fregestraße 44, 12161 Berlin
Tel. 030 85105-5220
Fax 030 85105-5225
Internet: www.lvbg.de
E-Mail: lv-nordost@dguv.de
oder die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Berlin
Mittelstraße 51
10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030 288763-800
Fax: 030 288763-808
Internet: www.dguv.de
E-Mail: info@dguv.de
Ansprechpartner für Existenzgründer
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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