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HACCP Checklisten
(PDF, 51 KB) (Dokument-Nr.: 15091)
STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Lebensmittelhygiene-Verordnung - Eigenkontrollkonzept (HACCP)
Lebensmittelhygiene-Verordnung - Eigenkontrollkonzept (HACCP)- Der richtige Umgang mit Lebensmitteln
Rechtliche Grundlage
Seit 1. Januar 2006
gilt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
Artikel 5 dieser VO verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur
Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger
Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystems. Gegenüber der
Lebensmittelüberwachungs- behörde müssen Sie einen entsprechenden
Nachweis erbringen.
Dabei ist sicher zu stellen, dass die Dokumente jederzeit auf dem neusten Stand sind. Sie haben gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass Sie diese Anforderungen erfüllen. Das HACCP-Konzept muss plausibel schriftlich dokumentiert sein.
Ein wirksames und gut dokumentiertes HACCP/Eigenkontrollsystem sorgt für geordnete Betriebsabläufe und dient neben der Lebensmittelsicherheit auch der Wirtschaftlichkeit. Dieses betriebseigene System kann in ein bereits vorhandenes Qualitätsmanagement integriert und mit vertretebarem AUfwand eingerichtet werden.
Bei mittelständischen Lebensmittelbetrieben ergeben sich nach der Einrichtung des HACCP/Eigenkontrollsystems meist folgende Bereiche, die überprüft und dokumentiert werden:
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das derzeit geltende Lebensmittelrecht und das darin verankerte
HACCP-Konzept gelten für alle Betriebe, die gewerbsmäßig
Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen.
- Bäcker-, Konditor- und Fleischerhandwerk
- Gastronomiebetriebe (vom Imbiss bis zur
Gemeinschaftsverpflegung)
- Lebensmittelindustrie
- Handel und Transport (vom Kiosk bis zum Großhandel)
Der Reinigungs- und Hygieneplan
Dies ist
eine Auflistung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in allen
Betriebsbereichen (z.B. Produktionsbereich, Lagerräume,
Verkaufsbereich usw.). In dieser Auflistung muss festgehalten
werden, was, wie oft, von wem und wie gereinigt bzw. desinfiziert
wird.
Die Wareneingangskontrolle
Angelieferte
Ware wird zum Zeitpunkt der Anlieferung stichprobenartig auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft. Hierbei sind folgende Punkte
zu berücksichtigen:
- Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur
- Zustand der Verpackung
- Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum
- Vollständige Kennzeichnung
- Hygienezustand beim Lieferanten (z. B. Fahrzeuge, Personal,
Transportbehälter usw.)
Die Temperaturkontrolle
In allen
Betriebsbereichen, in denen leicht verderbliche Lebensmittel
gekühlt, bzw. tiefgefroren werden, sind täglich die
Lagertemperaturen zu überprüfen.
In Betriebsbereichen, in denen Erhitzungsprozesse statfinden,
müssen auch die Erhitzungstemperaturen stichprobenartig gemessen
werden.
Die Schädlingsbekämpfung
Eine nachteilige
Beeinflussung von Lebensmitteln durch Schädlinge (Schaben, Käfer,
Fliegen usw.) und Schadnager (Mäuse, Ratten) wird durch eine gute
optische Schädlingskontrolle vermieden. Ihren Betrieb müssen Sie
regelmäßig (ca. zwei Mal im Monat) optisch auf Schädlingsbefall
überprüfen. Auch können Sie durch im Handel erhältliche Köderfallen
dieser Kontrollpflicht nachkommen. Bei einem festgestellten
Schädlings- oder Nagerbefall ist die Beauftragung eines
professionellen Schädlingsbekämpfers empfehlenswert.
Die Personalschulung
Das Personal eines
Lebensmittelbetriebes muss regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr
und/oder bei Neueinstellung) nach Hygienegesetz geschult werden.
Diese Schulungen konzentrieren sich auf Theman, die in Ihrem
Betrieb auftreten (z.B. Berufsbekleidung, Händewaschen,
Reinigungsplan, Grundbegriffe wie Personalhygiene,
Betriebshygiene). Die Schulung kann im eigenen Betrieb durchgeführt
werden. Die Beauftragung einer externen Beratungsfirma ist nicht
erforderlich.
Die Schulungsverpflichtung nach dem Infektionsschutzgesetz können mit der Hygieneschulung zusammen abgehandelt werden. Denken Sie daran, dass die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemalig Gesundheitszeugnis) nur dann gültig ist, wenn mindestens einmal im Jahr oder bei Neueinstellung nach Themen des Infektionsschutzgesetzes geschult worden ist.
Alle hier aufgeführten Eigenkontrollmaßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden. Richten Sie dieses System übersichtlich ein, damit Sie leicht damit arbeiten und der Überwachungsbehörde ein nachvollziehbares Eigenkontrollsystem vorlegen können.
Checklisten für Ihre tägliche Arbeit finden Sie hier.
Literaturhinweise
Als Interpretationshilfe für die Umsetzung der
Lebensmittelhygiene-Verordnung hat der DEHOGA einen Leitfaden
entwickelt. Die Hygieneanforderungen werden darin praxisgerecht in
Form von Hinweisen, Tipps und Checklisten dargestellt. Der
Leitfaden kann beim
INTERHOGA
GmbH
Bürgerstraße 21
53173 Bonn
Tel. 0228 82008-0
Fax. 0228 366951
E-Mail: bestellungen@interhoga.de
www.interhoga.de
bestellt werden.
Die neue bundeseinheitliche Lebensmittelhygiene- Verordnung von Prof. Dr. Lutz Bertling enthält Grundlagen zur Umsetzung der LMHV. Die Broschüre ist für 23,36 EUR (zzgl. Versandkosten und MwSt) ist über die
Verlagsgruppe
Deutscher Fachverlag
Mainzer Landstr. 251
60326 Frankfurt/M.
Tel. 069 7595-2112
Fax 069 7595-2110
E-Mail: buchverlag@dfv-fachbuch.de
www.dfv.de
erhältlich.
Qualitätssicherung und Normen- die Ergänzung zur LMHV- praktischer Umgang, freiwillige Qualitätssicherungssysteme, gesetzliche Vorgaben. Die Broschüre ist für 9,00 EUR (zzgl. Versandkosten und MwST) über die
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Deutscher Fachverlag
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erhältlich.
DOKUMENT-NR. 1068
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