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Brandenburger Ladenöffnungsgestz
(PDF, 2,723 KB) (Dokument-Nr.: 11899)
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Das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz
Das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz ist zum 29. November 2006 in Kraft getreten.
Allgemeine
Ladenöffnungszeiten:
Verkaufstellen dürfen an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet
sein.
Ausnahmen an Sonn -
und Feiertagen:
Verkauf bestimmter Waren in der Zeit 7 bis 19 Uhr
▪ fünf zusammenhängende Stunden für Blumen und Pflanzen, Zeitungen
und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch- und
Milcherzeugnisse
▪ acht Stunden für überwiegend selbst erzeugte oder verarbeitete
landwirtschaftliche Produkte.
weitere
Verkaufssonntage
an jählich höchstens 6 Sonn- und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr
(ausgenommen sind Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage,
Volkstrauertag, Totensonntag und Feiertage im Dezember), künftig
auch möglich die vier Adventssonntage (außer der 24. Dezember
sofern er auf einen Sonntag fällt - dann gilt Pkt. 5). Die
Festsetzung der Sonderöffnungszeiten erfolgt durch die Städte und
Gemeinden.
Festlegungen durch
Städte und Gemeinden
▪ in Kur- Ausflugs-
und Erholungsorten jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertage von 11
bis 19 Uhr
▪ für Waren zum sofortigen Verzehr, die für diese Orte
kennzeichnend sind, überwiegend in der Region erzeugte oder
verarbeitete landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte,
Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Sportartikel;
für Apotheken (für Medikamente), Tankstellen und Verkaufstellen in Personenbahnhöfen und auf Flughäfen (für Reisebedarf) -gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen.
Im öffentlichen Interesse können die Kreisordnungsbehörden Ausnahmen erteilen.
Am 24. Dezember von 7 bis 14 Uhr für Lebens- und Genussmittel und Weihnachtsbäume.
Was gilt für Arbeitnehmer/Innen?
An Sonn- und Feiertagen maximal 8 Stunden Arbeitszeit
Freizeitausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in derselben Woche
Zwei Adventssonntage müssen beschäftigungsfrei sein
Jeder 3. Sonntag muss beschäftigungsfrei sein
Ein Samstag im Monat muss beschäftigungsfrei sein
Freistellung nach 20 Uhr bei Kindern unter 12 Jahre oder pflegebedürftigen Personen im Haushalt, soweit keine andere Betreuung möglich.
Ansprechpartner für Existenzgründer
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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