Downloads
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Merkblatt Elektro G
(PDF, 45 KB) (Dokument-Nr.: 18285)
Externe Links
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Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Link: http://www.stiftung-ear.de/)
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Wesentliche Pflichten sind:
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) ist am 24. März 2005 in Kraft getreten. Registrierungsstelle ist die von der Wirtschaft gegründete und mit behördlichen Befugnissen versehene Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes. Einzelheiten haben wir Ihnen im Merkblatt (siehe Downloads) Zusammengestellt.
Ansprechpartner für Existenzgründer
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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