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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Wesentliche Pflichten sind:

  • die Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register
  • Altgeräte zurückzunehmen und sicher zu entsorgen.

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) ist am 24. März 2005 in Kraft getreten. Registrierungsstelle ist die von der Wirtschaft gegründete und mit behördlichen Befugnissen versehene Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes. Einzelheiten haben wir Ihnen im Merkblatt (siehe Downloads) Zusammengestellt.

DOKUMENT-NR. 10166

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