Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
1. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Für die Erteilung der Genehmigungen sind die unteren Verkehrsbehörden zuständig. Ansprechpartner und Anschriften sind Inhalt des Merkblattes.
2. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
2.1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (§ 2 PBZuGV).
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmern u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens weniger als 2.250 – für das erste Fahrzeug oder weniger als 1.250 – für jedes weitere Fahrzeug beträgt
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.
2.2 Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1 PBZuGV)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
2.3 Fachliche Eignung (§ 3 PBZuGV)
a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung (§ 8 PBZuGV)
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
- Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
- Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
- Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart
oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehr beantragen, - Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
- Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen
b) Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (Wohnsitz). Der IHK-Bezirk Potsdam erstreckt sich über Westbrandenburg (P, BRB, PM, HVL, OHV, OPR, PR, TF). (§ 4 PBZugV)
- eine gleichwertige Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV)
zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden - eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (Anlage 3) vermittelt haben. Der Bewerber hat der IHK hierzu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen. (§ 7 PBZuGV)
3. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung (§ 4 PBZuGV)
3.1 Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen einstündigen Prüfungsteilen und einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet sind:
- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/ Multiple-Choice) zu 40 % (60 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte),
- mündliche Prüfung zu 25 % (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 90 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d.h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d.h. im Teil 1 unter 30 Punkten bzw. im Teil 2 unter 26,25 Punkten erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls, wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (= 90 Punkte) erzielt hat.
Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält eine Auflistung der Prüfungssachgebiete (siehe Anlage 3).
3.2 Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfungsanmeldung senden Sie bitte das beigefügte Formular ausgefüllt an uns zurück. Sie werden dann rechtzeitig zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von:140 – muss spätestens bis zu Beginn der Prüfung entrichtet worden sein.
3.3 Prüfungstermine
Die Anlage 2 informiert Sie über die im Land Brandenburg stattfindenden Prüfungstermine.
3.4 Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
3.4.1 Verkehrsverlage und Literatur
| Verlage | Titel |
Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf Tel.: 0211 99193-0, Fax: 0211 99193-27 Internet: www.verkehrsverlag-fischer.de, E-Mail: vvf@verkehrsverlag-fischer.de | Krämer, Horst; BOKraft, Textausgabe; ISBN 3-87841-203-7, Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht, ISBN 3-87841-195-2, Krämer, Horst: BOKraft mit Erläuterungen, ISBN 3-87841-206-1, |
Verlag-Schulung-Unternehmensberatung für das Verkehrsgewerbe e. K., Inhaberin Christiane Helf-Marx, Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen, Tel.: 02361 658090, Fax: 02361 6580921 Internet: www.verkehrsverlag-hema.de, E-Mail: info@hema-marx.de | Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung "Taxi und Mietwagen", Lehrbuch mit Fragenkatalog, ISBN 3-930581-05-1, Lösungsbuch, ISBN 3-930581-06-X, |
K. O. Stork & Co. Verlag und Druckerei GmbH Striepenweg 31, 21147 Hamburg, Tel.: 040 79713-01, Fax: 040 79713-101, Internet: www.storck-verlag.de, E-Mail: vertrieb@storck-verlag.de, | |
Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag Neumarkter Str. 18, 81664 München, Tel.: 089 4372-0, Fax: 0180 5991155 Internet: www.heinrich-vogel-shop.de, E-Mail: vertriebsservice@springer-sbm.com | Grätz, Thomas: Der Taxi- und Mietwagenunternehmer, Leitfaden für die Fachkundeprüfung, Meißner, Hans/Mattern, Claus: Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, ISBN 3-574-24030-9, Hole, Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, ISBN 3-574-24015-5, |
Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel. 089 32391-0, Fax 089 32391-416, Internet: www.hussverlag.de, E-Mail: buchversand@huss-verlag.de | Koch, Walter/Pieper, Klaus: Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-931724-42-5 |
Ulrich R. Kampmann Werbeageagentur & Lehrmittelverlag Bochumer Str. 93, 45663 Recklinghausen Tel.: 02361 9391112, Fax: 03212 5762676 Internet: www.lmv-kampmann.de E-Mail: info@lmv-kampmann.de | Ulrich R. Kampmann; Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde-Prüfung vor der IHK, Taxi- und Mietwagenunternehmer und Fahrzeug-Kostenrechnung Taxi und Mietwagen; ISBN13: 978-3-9808523-8-8
Ulrich R. Kampmann; Fahrzeug-Kostenrechnung - Taxi und Mietwagen; ISBN 13: 978-3-9808523-4-0 |
- Taxen- und Tarifordnung: der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
3.4.2 Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter haben gegenüber der IHK zum Ausdruck gebracht, dass Sie Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung anbieten. Bitte beachten Sie, dass hier lediglich die Hauptsitze der Veranstalter aufgeführt sind, nicht die einzelnen Schulungststätten. Termine und Veranstaltungsorte erfragen Sie bitte bei den Veranstaltern.
- Kant-126-Taxi GmbH
Kantstraße 126, 10625 Berlin
Tel. 0177 472 11 70
Anmeldung für Lehrgänge in Potsdam:
Bildungszentrum der IHK Potsdam, Dana Liedtke
Breite Str. 2a-c, 14467 Potsdam
Tel. 0331 2786-280, Fax 0331 2786-288; E-Mail: liedtke@potsdam.ihk.de - VI Verkehrsinstitut GmbH Thüringen
Rennsteigstr. 2-6, 98544 Zella-Mehlis
Tel. 03682 46405-13, Fax 03682 46405-33
Internet: www.verkehrsinstitut-thueringen.de, E-Mail: peter.eichhorn@verkehrsakademie.de - Verlag-Schulung-Unternehmensberatung für das Verkehrsgewerbe e. K., Inhaberin Christiane Helf-Marx,
Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen,
Tel. 0800 8080103, Fax 02361 6580921
Internet: www.verkehrsseminare-hema.de, E-Mail: info@hema-marx.de - verkehrsseminare marbs e.K.; Inh. Ellen Hummel
Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall
Tel. 0800 0561561 (kostenfrei)
Internet: www.verkehrsseminare.com, E-Mail: info@verkehrsseminare.com - Fachschule Naumann
Hobener Weg 19, 57632 Flammersfeld
Tel.: 02685 989954 oder 01802 989989, Fax: 02685 989792
Internet: www.Fachschule-Naumann.de, E-Mail: Fachschule-Naumann@online.de - Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Westfalen Lippe e.V.,
Westfalendamm 78, 44141 Dortmund,
Tel. 0231 528227,
E-Mail: strassenpv@aol.com - Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e.V.,
Siemensstr. 1, 40789 Monheim,
Tel. 02173 9599-0,
E-Mail: FP-Nordrhein@t-online.de - Verkehrsseminare Frank R. Bibow,
Dorfstraße 27a, 26188 Edewecht,
Tel. 04486 938844, Fax 04486 938845
Internet: www.verkehrsseminare.de, E-Mail: info@verkehrsseminare.de - ABV - Ausbildung im Verkehrsgewerbe
Werner Martens
Wernigshof 31, 33719 Bielefeld
Tel. 0521 4535740, Fax 0521 4535738
E-Mail: abv-schulungen@web.de - Eurojobcenter GmbH & Co. KG
Gerhard-Hauptmann-Straße 15, 03044 Cottbus
Tel. 0355 383473, Fax 0355 3834747
E-Mail: cottbus@awz-online.de - MediaConvoy Verkehrsseminare
Frank Engelbracht, Christian Müller, Andreas Knopf GbR,
Weißenburger Straße 16, 13595 Berlin
Tel. 030 33936509,
Internet: www.mediaconvoy.de, E-Mail: mail@mediaconvoy.de - Dippel & Herold Verkehrsschule, Inh. Volker Herold
Spiekershäuser Str. 47, 34125 Kassel
Tel. 0561 8207472; Fax 0561 5297879
Internet: www.verkehrsschule-kassel.de; E-Mail: info@verkehrsschule-kassel.de - Ulrich R. Kampmann, Werbeageagentur & Lehrmittelverlag
Bochumer Str. 93, 45663 Recklinghausen
Tel. 02361 9391112, Fax 03212 5762676
Internet: www.lmv-kampmann.de, E-Mail: info@lmv-kampmann.de
4. Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ist zuständiger Unfallversicherungsträger u. a. für das Straßentransportgewerbe. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der sozialen Sicherung Deutschlands.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht dann die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666
Bezirksverwaltung Berlin
Axel-Springer-Str. 52, 10969 Berlin
Tel.: 030 25997-0, Fax: 030 25997-299
Internet: www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de
5. Genehmigungsbehörden