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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit PKW

Informationen für angehende Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen sowie im Ferienziel-Reise- und Ausflugsfahrtenverkehr mit Pkw

1. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig.
Die zuständige Behörde des IHK-Bezirkes ist Inhalt des Merkblattes.

2. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs.

2.1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (§ 2 PBZugV)
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens weniger als 9 000 – für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 – für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.

2.2 Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1 PBZugV)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

2.3 Fachliche Eignung (§ 3 PBZugV)

a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung (§ 8 PBZugV)
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):

  • Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,

  • Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,

  • Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen,

  • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,

  • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen

b) Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (Wohnsitz). Der IHK-Bezirk Potsdam erstreckt sich über Westbrandenburg (P, BRB, PM, HVL, OHV, OPR, PR, TF). (§ 4 PBZugV)

  • eine gleichwertige Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV)
    zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
    als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
    als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
    Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/ Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden

  • eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (Anlage3) vermittelt haben. Der Bewerber hat der IHK hierzu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen (§ 7 PBZugV)

3. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

3.1 Prüfungssachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei 2-stündigen schriftlichen Prüfungsteilen und einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet sind:

  • Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/ Multiple-Choice) zu 40 % (120 Punkte)

  • Teil 2: Schriftliche Übungen/ Fallstudien zu 35 % (105 Punkte)

  • mündliche Prüfung zu 25 % (75 Punkte)

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d. h. 180 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d. h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d. h. im Teil 1 unter 60 Punkten bzw. im Teil 2 unter 52,5 Punkten erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (=180 Punkte) erzielt hat.
Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält bezüglich der Prüfungssachgebiete lediglich einen Verweis auf Ziffer II des Anhangs I der sog. EG-Berufszugangsrichtlinie, die eine Auflistung der Prüfungssachgebiete enthält.
Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHKs einen ausführlichen Orientierungsrahmen entwickelt, der als Anlage3 zu diesem Informationsblatt beigefügt ist.

3.2 Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfungsanmeldung senden Sie bitte das beigefügte Formular (Anlage 4) ausgefüllt an die IHK. Sie werden dann rechtzeitig zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 175 – muss spätestens bis zu Beginn der Prüfung entrichtet worden sein.

3.3 Prüfungstermine

Die Anlage 2 informiert Sie über die bei der IHK Potsdam stattfindenden Prüfungen.

3.4 Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

3.4.1 Verkehrsverlage und Literatur

VerlageTitel
Verkehrsverlag J. Fischer,
Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf
Tel.: 0211 99193-0, Fax: 0211 99193-27
Internet: www.verkehrsverlag-fischer.de,
E-Mail: vvf@verkehrsverlag-fischer.de
Krämer, Horst: BOKraft mit Erläuterungen, ISBN 3-87841-206-1,
Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht, ISBN 3-87841-071-9
Verlag-Schulung-Unternehmensberatung für das Verkehrsgewerbe e. K., Inhaberin Christiane Helf-Marx,
Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen,
Tel.: 02361 658090, Fax: 02361 6580921
Internet: www.verkehrsverlag-hema.de,
E-Mail: info@hema-marx.de
Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung Omnibusverkehr,
Lehrbuch, ISBN 3-930581-09-4,
Fragenkatalog, ISBN 3-930581-10-8,
Lösungsbuch, ISBN 3-930581-11-6
K. O. Stork & Co. Verlag und Druckerei GmbH
Striepenweg 31, 21147 Hamburg,
Tel.: 040 79713-01, Fax: 04079713-101,
Internet: www.storck-verlag.de,
E-Mail: vertrieb@storck-verlag.de,
Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag
Neumarkter Str. 18, 81664 München,
Tel.: 089 4372-0, Fax: 0180 5991155
Internet: www.heinrich-vogel-shop.de,
E-Mail: vertriebsservice@springer-sbm.com
Burgmann, Michel; Haselau, Wolfgang; Schilling, Horst: Grenzüberschreitender Omnibusverkehr, ISBN 3-574-24020-1 (Grundwerk),
Bidinger, Helmuth: Der Omnibusunternehmer - Leitfaden für die Fachkundeprüfung, ISBN 3-574-24025-2
Hole, Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, ISBN 3-574-24015-5
Ulrich R. Kampmann
Werbeageagentur & Lehrmittelverlag
Bochumer Str. 93, 45663 Recklinghausen
Tel.: 02361 9391112, Fax: 03212 5762676
Internet: www.lmv-kampmann.de
E-Mail: info@lmv-kampmann.de
Ulrich R. Kampmann; Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde-Prüfung vor der IHK, Omnibusunternehmer und Omnibus-Kostenrechnung;
ISBN13: 978-3-9813759-0-9

Ulrich R. Kampmann; Omnibus-Kostenrechnung;
ISBN 13: 978-3-9813759-1-6

3.4.2 Schulungsveranstalter
Folgende Veranstalter haben gegenüber der IHK zum Ausdruck gebracht, dass Sie Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung anbieten. Bitte beachten Sie, dass hier lediglich die Hauptsitze der Veranstalter aufgeführt sind, nicht die einzelnen Schulungsstätten. Termine und Veranstaltungsorte erfragen Sie bitte bei den Veranstaltern.

4. Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ist zuständiger Unfallversicherungsträger u. a. für das Straßentransportgewerbe. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der sozialen Sicherung Deutschlands.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht dann die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

BG Verkehr – Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666

Bezirksverwaltung Berlin
Axel-Springer-Str. 52, 10969 Berlin
Tel.: 030 25997-0, Fax: 030 25997-299

Internet: www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de

5. Genehmigungsbehörde

Für die Erteilung der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist für Unternehmen im Bezirk der IHK Potsdam zuständig:

Verkehrsbehörde

Ansprechpartner:

Erreichbarkeit

Für Busse (ab 10 Personen)

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Dahlwitz-Hoppegarten

nationaler Linienv.
nat. Gelegenheitsv.

internat. Linienv.

03342 4266-2202, -2204
03342 4266-2203, -2208
03342 4266-2203, -2202
Internet: www.lbv.brandenburg.de

Für Pkw (bis 9 Personen)

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Verkehrslenkung und -sicherheit
BereichStraßenverkehr
Helene-Lange-Str. 14
14469 Potsdam

Frau Gührs

Tel. 0331 289-3263
Fax 0331 289-3293
E-Mail: uta.guehrs@rathaus.potsdam.de
Internet: www.potsdam.de

Stadtverwaltung Brandenburg
Ordnungsamt
Sachgebiet Straßenverkehr
Am Gallberg 4 B
14770 Brandenburg
Frau WernsdorfTel. 03381 5832-26
Fax 03381 5832-33
E-Mail: elke.wernsdorf@stadt-brandenburg.de
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Landkreis Havelland
Ordnungs- und Verkehrsamt
Sachgebiet Straßenverkehr
Goethestr. 59/60
14621 Nauen
Frau MellinTel. 03321 403-5328
Fax 03321 403-35328
E-Mail: Sandra.Mellin@havelland.de
Internet: www.havelland.de
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Amt für Verkehrswesen
Niemöllerstr. 1
14806 Belzig
(Büroanschrift: Am Gutshof 1-7, 14542 Werder)
Frau GäblerTel. 03327 739-246
Fax 03327 739-260
E-Mail: Melanie.Gaebler@potsdam-mittelmark.de
Internet: www.potsdam-mittelmark.de
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Straßenverkehrsamt
Virchowstr. 14-16
16816 Neuruppin
(Büroanschrift: Heinrich-Rau-Str. 27-30, 16816 Neuruppin)
Herr MaskeTel. 03391 688-3650
Fax 03391 688-3602
E-Mail: personen-gueterverkehr@o-p-r.de
Internet: www.ostprignitz-ruppin.de
Landkreis Teltow-Fläming
Straßenverkehrsamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
(Büroanschrift: Stubenrauchstr. 26 c, 15806 Zossen)
Frau Schmidt

Tel. 03377 3058-28
Fax 03377 3058-33
E-Mail: susanne.schmidt@teltow-flaeming.de
Internet: www.teltow-flaeming.de

Landkreis Oberhavel
Straßenverkehrsamt
Heinrich-Grüber-Platz 2
16515 Oranienburg
Herr HenkeTel. 03301 601-5901
Fax 03301 601-5955
E-Mail: fd-verkehr@oberhavel.de
Internet: www.oberhavel.de
Landkreis Prignitz
Gb IV, Sb Straßenverkehr
Berliner Str. 49, Haus 6
19348 Perleberg
Frau WedowTel. 03876 713-434
Fax 03876 713-432
E-Mail: fuehrerscheine-fahrschulen@lkprignitz.de
Internet: www.landkreis-prignitz.de

DOKUMENT-NR. 2258

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