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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Hausmeister

Was muss in der Branche Hausmeister beachtet werden?
Die Gewerbeanmeldung kann folgende Arbeitsbereiche umfassen:

  1. Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes der betreuten Wohnanlage.
  2. Kehrdienst von Hof, Straße und Gehweg. Dazu gehört das Entfernen von Unkraut, das Kehren von Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Plätzen und –Wegen; große Hofflächen mit Kehrsaugmaschine oder manuell reinigen; Fußroste an Eingangstüren herausnehmen und reinigen; Papierkörbe und Abfalleimer leeren; Wassereinläufe von Gullys von Schmutz wie Laub, Papier oder sonstigem Unrat befreien – zu berücksichtigen ist hierbei, dass keine wesentlichen Tätigkeiten aus dem Berufsbild des Gebäudereiniger- Handwerks ausgeführt werden dürfen.
  3. Überwachung der Garagen /Tiefgaragenanlagen.
  4. Überwachung der Müllanlagen und der Gemeinschaftsräume; Gemeinschaftsraum sauber halten und auskehren; technische Räume wie Öllager, Heizungsraum, Lüftungsraum, Waschküche und Trockenräume überwachen; gemeinschaftliche Kellerräume, Speicherflächen, Gänge, Abstellräume und Fahrradräume überwachen.
  5. Betreuung von Grün- und Gartenanlagen: Papier, Steine, sonstigen Unrat und Unkraut aus Gartenanlagen beseitigen und auf gepflegten Gesamteindruck achten; im Spätherbst Laub rechen und beseitigen; verladen von Schnittgut, Astwerk oder zusammengetragenem Laub; Pflanzungen von Unkraut befreien und Beete aufhacken; Rasen mähen.
  6. Überwachung der Heizungsanlage, Überwachung der Brennstoffvorräte – dazu gehört auch das Umschalten der Pumpe, das Bedienen der Heizungsanlage nach den technischen Vorschriften des Herstellers und das Auffüllen von Wasser. Nicht dazu gehört aber das Regulieren von Störungen das Einstellen des Brenners und die Durchführung von Reparaturen; denn dabei handelt es sich um wesentliche und gefahren geneigte Tätigkeiten aus dem Berufsbild des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks.
  7. Ausführung von Kleinstinstandsetzungen wie beseitigen von Verstopfungen, auswechseln von defekten Glühbirnen. Besonders in diesem Bereich sind die Grenzen der Handwerksausübung aus den unterschiedlichen Handwerksgewerben durch den Hausmeister zu berücksichtigen. Bei dem Bedarf von handwerklichen Instandsetzungen ist es Aufgabe eines Hausmeisters, den Hauseigentümer oder Hausverwalter entsprechend zu informieren, der Hausmeister ohne Handwerksrolleneintrag darf selbst handwerklich wesentliche Arbeiten nicht ausführen.
  8. Winterdienst: Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen; auch Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.
  9. Besonders können auch Leistungen vereinbart werden wie ein Botendienst zur Ausführung von Besorgungen.

ABC der Hausmeisterdienste

  • Abbrucharbeiten
  • Abschleifen und Endbehandlung von Holzböden
  • An-/Aufbau von Schränken, Küchen, Möbelsystemen
  • Angebotseinholung, Beauftragung für Renovierungen
  • Anpassungen nach Maß
  • Aufbau von Küchen, Gartenhäusern, Außenkaminen
  • Ausführung von Kleinreparaturen, z. B. Auswechseln von defekten Glühbirnen, beseitigen von kleinen Verstopfungen ( nur im Gemeinschaftsbereich)
  • Bauschilder und Werbeanlagen
  • Bauwerksabdichtungen, Kellersanierungen
  • Bedienung der Heizungsanlage
  • Befestigte und unbefestigt Flächen von Papier und sonstiges Unkraut befreien
  • Betreuung der Grün- und Gartenanlagen
  • Bodenrinnen und Abläufe, Türen, Tore und Notausgänge reinigen
  • Brennstoffvorräte überwachen
  • Desgleichen öffentliche Gehwege, soweit diese zu den Räumungsverpflichtungen des Hauseigentümers gehören, im Rahmen der gemeinschaftlichen Bestimmungen
  • Einbau von Baufertigteilen (Fenster, Türen)
  • Einbau von Systemböden, Laminat, Teppich, PVC
  • Einbruchsicherung
  • Einholen von Angeboten
  • Errichten von Gehwegen
  • Errichten von Zäunen, Sichtschutzanlagen innen und außen
  • Fugen im Hochbau
  • Fußroste an Eingangstüren herausnehmen und reinigen
  • Gangbar machen von beweglichen Bauteilen (Türen, Fenster)
  • Gemeinschaftliche Kellerräume, Speicherflächen, Gänge, Fahrrad- und Abstellräume überwachen und sauber halten.
  • Geringfügige Beiputzarbeiten
  • Geringfügige Fliesenarbeiten, Verputz- und Malerarbeiten innen und außen
  • Große Hofflächen mit Kehrsaugmaschinen oder manuell reinigen
  • Hausaufsicht/24h- Notdienst
  • Hauszugänge, Zufahrten, Pkw-Plätze und Wege manuell kehren
  • Holz- und Bautenschutz, substanzerhaltende Maßnahmen
  • Instandsetzung von defektem Mobiliar
  • Kabelverlegung (ohne Anschlüsse)
  • Kehrdienst von Hof-, Straßen- und Gehweganlagen
  • Kleinstreparaturen
  • Koordination von Renovierungen bei Mieterwechsel
  • Kürzen von Türen
  • Laub im Spätherbst aus Gartenanlagen rechen und Beseitigung in hauseigenen Mülltonnen oder Komposte
  • Leuchtmittelkontrolle
  • Leuchtmittelwechsel, Wasserhahndichtung
  • Mechanische Einbruchssicherungsanlagen
  • Montage von Kabelträgeranlagen, Kabelschächten
  • Müllplatz bzw. Müllraum sauber halten und auskehren
  • Nach Übergabeprotokoll und den technischen Vorschriften des Herstellers Heizungsanlagen bedienen, Pumpen umschalten, Wasser Auffüllen usw.
  • Notverglasungen
  • Organisation von Umzügen und aller in deren Rahmen anfallenden Arbeiten
  • Papier- und Abfallkörbe entleeren
  • Papier, Steine oder sonstiger Unrat aus Gartenanlagen beseitigen und auf gepflegten Gesamteindruck achten
  • Pflanzungen von Unkraut befreien und Beete aufhacken
  • Privat genutzte Abstellplätze und Boxen manuell oder mit Kehrsaugmaschinen reinigen (soweit Zutritt möglich)
  • Raumteilersysteme, Vorhänge
  • Räumung des Schnees im Anwesen nach Schneefall in notwendigem Umfang auf den unter Benutzung stehenden Verkehrsflächen
  • Reparatur von Schloss- und Riegelanlagen
  • Rohr- und Abflussreinigung
  • Sachliche und zeitliche Koordination der Gewerke vollhandwerkliche Arbeiten nur mit Eintrag in einem verwandten, wirtschaftlichen und sachlich zusammenhängenden Vollhandwerk
  • Schließdienste, Winterdienst, Pflege der Außenanlagen
  • Sperrigen Müll und Gegenstände zerkleinern und wenn notwendig zur Müllverwertung fahren
  • Technische Räume wie Öllager, Heizungs-, Lüftungs-, Waschküche und Trockenräume überwachen und sauber halten
  • Tiefgaragenzufahrt und Fahrstraßen der Garagen manuell oder mit Kehrsaugmaschine reinigen
  • Trockenbauarbeiten
  • Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes der betreuten Anlage.
  • Überwachung der Tiefgaragenanlagen
  • Überwachung des Anwesens
  • Unkraut, soweit unansehnlich, von den Wegen und Zufahrten entfernen
  • Verladen von Schnittgut, Astwerk oder zusammengetragenem Laub, soweit Beseitigung in hauseigenen Mülltonnen und Komposte nicht möglich, und Abtransport zur nächsten Müllkippe
  • Wartung der Müllanlagen und Gemeinschaftsräume
  • Wassereinläufe von Gullys von Schmutz (Laub, Papier, Unrat) befreien
  • Winterdienst
  • Zusatzschlösser

Ergänzungen der Hausmeisterdienstleistungen
Es kann auch sinnvoll sein, die überwachenden und betreuenden Tätigkeiten des Hausmeisters um handwerksähnliche Gewerbetätigkeiten zu ergänzen, soweit dies das jeweilige fachliche Können des Hausmeisters und dem vorgesehenen Betriebsprogramm entspricht. Dann bieten sich - als Beispiel aus der Anlage B zur Handwerksordnung – die Ausübung von Holz- und Bautenschutztätigkeiten, von Bodenlegertätigkeiten oder von Tätigkeiten beim Einbau von genormten Baufertigteilen als weitere gewerbliche Möglichkeiten an. Bei der Anmeldung von Hausmeisterdienstleistungen könnten durchaus die nachfolgenden Tätigkeiten aus der Anlage B als handwerksähnlich betriebene Gewerbe Hausmeisterdienstleistungen ergänzen.

Anlage B zur Handwerksordnung (Auszug)

  1. Bautentrocknungsgewerbe
  2. Bodenleger
  3. Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  4. Fuger (im Hochbau)
  5. Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz- und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  6. 8. Betonbohrer- und Schneider
  7. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  8. Metallschleifer und Metallpolierer
  9. Metallsägen-Schärfer
  10. Tankschutz betriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne
  11. Chemische Verfahren)
  12. Rohr- u. Kanalreiniger
  13. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  14. Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zagen, Regale)
  15. Teppichreiniger

Achtung: Der Einbau von Baufertigteilen wie Fenster und Türen gehört zum Handwerksähnlichen Gewerbe des Einbaus von genormten Baufertigteilen. Der Aufbau von Fertigküchen ebenfalls. Beim Aufbau von Gartenhäusern muss es sich um Systemhäuser handeln, für die keine Veränderungen und spezielle Zuschnitte erfolgen. Der Aufbau von Außenkaminen ist eine vollhandwerkliche Tätigkeit, die dem Maurer- und Betonbauerhandwerk zu zuordnen ist und die umfassende und wesentliche handwerkliche Kenntnisse erfordern. Das Errichten von Zäunen sowie von Sichtschutzanlagen innen und außen kann je nach Art der Arbeit eine freie Gewerbeausübung sein, zählt aber auch zu den Tätigkeiten aus dem Berufsbild des Metallbauerhandwerks. Das Errichten von Gehwegen ist mit der Bodenbearbeitung, der Verdichtung und dem Herstellen der Oberfläche durch Plattenbeläge oder durch Pflasterarbeiten dem Straßenbauerhandwerks zugeordnet.
Raumteilersysteme und Vorhänge zu montieren können neben einfachen Arbeiten auch als wesentlichen Tätigkeiten dem Berufsbild des Raumausstatterhandwerks zugeordnet sein.
Die Verlegung von Laminatboden, Teppichböden oder Kunststoffböden ist dem handwerksähnlichen Bodenlegergewerbe zugeordnet. Die Abgrenzung zu den Berufsbildern des Tischlerhandwerks einerseits und des Parkettlegerhandwerks andererseits ist zu berücksichtigen.
Die Montage von Kabelträgeranlagen, Kabelschächten und die Kabelverlegung ohne Anschlüsse ist dem handwerksähnlichen Kabelverlegergewerbe zugeordnet.
Die Montage von mechanischen Einbruchssicherungsanlagen fällt ebenfalls wie Zusatzschlösser in das Berufsbild des Metallbauerhandwerks und umfasst wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich des Schlossers. Die Montage von Bauschildern und Werbeanlagen ist nicht ohne weiteres eine freie Gewerbetätigkeit, sondern dem Berufsbild des Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerks zu zuordnen.
Aus- und Umbauten sind in jedem Fall begrifflich wesentlich und umfassende Teiltätigkeiten aus dem Berufsbild des Maurer- und Betonbauerhandwerks. Hier sind auch umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus diesem Berufsbild erforderlich. Diese Tätigkeiten wird man nicht ohne Handwerksrolleneintragung zulässig ausführen können. Die organisatorischen Tätigkeiten im Rahmen eines Um- oder Ausbauvorhabens sind ohne eigene handwerkliche Tätigkeiten als Dienstleistung möglich und zulässig.
Die Organisation von Umzügen und aller damit verbundenen Arbeiten ist eine Dienstleistung.
Der An- und Aufbau von Schränken, Küchen und Möbelsystemen ist im Rahmen des handwerksähnlichen Einbaus von genormten Baufertigteilen zulässig und möglich.
Vorsicht geboten ist dagegen wieder bei Anpassungen nach Maß, weil es hierbei darauf ankommt, um welche Art Tätigkeiten es sich handelt. Wenn es sich um die Anpassung einer Arbeitsplatte beim Aufbau der Küche nach dem Umzug handelt, dürfte diese Anpassung nach Maß ohne Handwerksrolleneintrag zulässig sein. Als Hausmeistertätigkeiten werden kleinere Reparatur- und Renovierungsarbeiten angesehen, die von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind, keineswegs aber Arbeiten, bei denen beispielsweise mehrere Beschäftigte oder erheblicher Arbeitsaufwand erforderlich sind.

DOKUMENT-NR. 3205

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