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STANDORTPOLITIK
Informationen zur Bauleitplanung
Für die städtebauliche Planung der Städte und Gemeinden sind zwei Planungsstufen vorgesehen, der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Maßstab sind die für einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren vorhersehbaren Bedürfnisse der kommunalen Entwicklung. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gegenüber dem Bürger entfaltet er keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber für nachfolgende behördliche Entscheidungen verbindlich. Im Flächennutzungsplan werden Vorentscheidungen getroffen, wo beispielsweise gewerbliche Nutzung (gewerbliche Bauflächen G), Mischnutzung Wohnen/Gewerbe (Mischbauflächen M) oder Wohnnutzung (Wohnbauflächen W) weiterentwickelt werden soll.
Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Dabei ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Auch auf außerhalb des Plangebietes liegende Nutzungen können sich die Festsetzungen eines Bebauungsplans auswirken.
Die Darstellungen im Plan können bedeuten, dass z. B. nur bestimmte gewerbliche Nutzungen in einem Gebiet möglich sind. Der Schutz des Bestandes ist zwar durch das Grundgesetz gesichert (GG Artikel 14), wesentliche Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen von Unternehmen mit einem bestimmten Störpotential können aber unzulässig sein.
Für unternehmerische Entscheidungen wie Neuansiedlung, Erweiterung oder Umnutzung ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig. Auch bei Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans in Ihrer Kommune sollten Sie prüfen, ob die Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Erfordernissen Ihres Betriebes vereinbar sind.
Einflussmöglichkeit der Wirtschaft
Einflussmöglichkeiten bestehen während der Vorbereitung der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Bekanntmachung im Amtsblatt oder in der Tagespresse). Die Industrie- und Handelskammer nimmt gemeinsam mit der Handwerkskammer den öffentlichen Belang der Gesamtwirtschaft wahr und wird im Rahmen der Trägerbeteiligung gehört.
Wir achten in unseren Stellungnahmen darauf, dass die Belange der Wirtschaft wie Sicherung und Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, Vorhaltung ausreichend großer Gewerbeflächen, ausreichender Abstand zwischen gewerblicher Nutzung und ruhiger Wohnnutzung oder Naturschutzflächen gesichert wird.
Sofern Ihr Unternehmen Anregungen und Bedenken zu einem Bauleitplan vorbringt, bitten wir um eine Kopie Ihrer Stellungnahme. Diese Informationen ermöglichen der IHK die Abgabe von zielgerichteten Stellungnahmen an die Städte und Gemeinden.
Aktuelle Planungen
Havelland
Gemeinde Dallgow-Döberitz
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 "Sperlingshof Süd"
Frist IHK: 16. Februar 2012
Havelland
Gemeinde Milower Land
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung
Öffentliche Auslegung 9. Januar 2012 bis 10. Februar 2012
Gemeindeverwaltung Milower Land, Friedensstr. 86,
14715 Milower Land
Frist IHK: 10. Februar 2012
Ostprignitz-Ruppin
Gemeinde Heiligengrabe
Bebauungsplan Nr. 6 "Photovoltaik Dahlhausen"
Frist IHK: 20. Februar 2012
Ostprignitz-Ruppin
Fontanestadt Neuruppin
Bebauungsplan Nr. 58 "Clubhotel Steinberge"
Öffentliche Auslegung 19. Januar 2012 bis 20. Februar 2012
Rathaus Neuruppin, Bürgerbüro, Karl-Liebknecht-Str. 33,
16816 Fontanestadt Neuruppin
Frist IHK: 20. Februar 2012
Ostprignitz-Ruppin
Fontanestadt Neuruppin
Bebauungsplan Nr. 61 "Biogasanlage OT Stöffin"
Öffentliche Auslegung 19. Januar 2012 bis 20. Februar 2012
Rathaus Neuruppin, Bürgerbüro, Karl-Liebknecht-Str. 33,
16816 Fontanestadt Neuruppin
Frist IHK: 20. Februar 2012
Potsdam
Bebauungsplan "Nordufer Insel" OT Neu Fahrland
Internet-Seite der Stadt Potsdam www.potsdam.de/beteiligung
Frist IHK: 16. Januar 2012
Potsdam-Mittelmark
Gemeinde Kleinmachnow
Flächennutzungsplan, 13. Änderung für Waldflächen
Öffentliche Auslegung 16. Januar 2012 bis 17. Februar 2012
Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Frist IHK: 22. Februar 2012
Potsdam-Mittelmark
Gemeinde Kleinmachnow
Bebauungsplan Nr. 25 "Seeberg", 1. Änderung
Frist IHK: 27. Februar 2012
Prignitz
Gemeinde Groß Pankow
Flächennutzungsplan, 7. Änderung, Bereich Bebauungsplan Wolfshagen Nr. 2
"Biogasanlage Wolfshagen"
Öffentliche Auslegung 2. Januar 2012 bis 3. Februar 2012
Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Bauamt, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow
Frist IHK: 3. Februar 2012
Prignitz
Gemeinde Groß Pankow
Bebauungsplan Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen"
Öffentliche Auslegung 2. Januar 2012 bis 3. Februar 2012
Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Bauamt, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow
Frist IHK: 3. Februar 2012
Prignitz
Gemeinde Groß Pankow
Bebauungsplan Wolfshagen Nr. 1 "Gewerbegebiet WDM"
Öffentliche Auslegung 2. Januar 2012 bis 3. Februar 2012
Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Bauamt, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow
Frist IHK: 3. Februar 2012
Prignitz
Stadt Meyenburg
Teil-Flächennutzungsplan, 3. Änderung,
Bereich Verbrauchermarkt netto
Frist IHK: 16. Februar 2012
Prignitz
Stadt Meyenburg
Bebauungsplan Nr. 4 "Verbrauchermarkt netto"
Frist IHK: 16. Februar 2012
Teltow-Fläming
Stadt Dahme/Mark
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik Breite Wiesenweg"
Frist IHK: 10. Februar 2012
Teltow-Fläming
Gemeinde Großbeeren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage
Großbeeren
Öffentliche Auslegung 23. Januar 2012 bis 20. Februar 2012
Gemeindeverwaltung Großbeeren, Am Rathaus 1,
14979 Großbeeren
Frist IHK: 20. Februar 2012
Teltow-Fläming
Stadt Ludwigsfelde
Bebauungsplan Nr. 26 "Dachsweg - Sonnenhof"
Frist IHK: 27. Januar 2012
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Informationen zu den aktuellen Planungen in den anderen Regionen finden Sie auf den Internet-Seiten der IHKs über die beigefügten Links zu
DOKUMENT-NR. 2404
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