ACHTUNG GESETZESÄNDERUNG!
Neue Regeln für den Erhalt von Gründungszuschuss
Über 146.000 neue Empfänger des Gründungszuschusses verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit 2010, das sind fast ein Drittel aller Existenzgründer. Mit 1,8 Milliarden Euro wurden Selbstständige gefördert. Kein anderes der etwa 200 Gründer-Förderinstrumente hat einen solchen Umfang.
Für arbeitslose Existenzgründer gibt es ab dem 28. Dezember 2012 wichtige Änderungen. Der Gründungszuschuss wird künftig weniger leicht zu erhalten sein.
Nach dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" werden künftig die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Zuschuss gewährt wird. Die Maximalförderung wird von neun auf sechs Monate verkürzt, entsprechend die zweite Förderphase auf neun Monate verlängert. Und: Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruchsdauer auf ALG I nachweisen, bislang sind es 90 Tage. Ein Antragsteller mit einem ALG-I-Anspruch von einem Jahr muss also ab Beginn seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von sieben Monaten seinen Antrag stellen, bislang hat er neun Monate Zeit.

