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IHK24

18.12.2008: Fristablauf für Versicherungsvermittler am Jahresende

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie kamen ab dem 22. Mai 2007 erhebliche Veränderungen auf das deutsche Versicherungsgewerbe zu. Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers wurde in ein Erlaubnisgewerbe umgewandelt.

Am 31. Dezember 2008 endet die Übergangsfrist zur Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister. Wer ab dem 1. Januar 2009 ohne Registrierung als Versicherungsvermittler tätig ist, übt eine ordnungswidrige Tätigkeit aus, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Daher sollten umgehend die vollständigen Antragsunterlagen eingereicht werden.

Auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam ist unter www.potsdam.ihk24.de unter dem Link „EU-Versicherungsvermittler Richtlinie” wichtige Informationen zum Antrags-, Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die dafür notwendigen Formulare. Gern stehen die Mitarbeiter des Informations- und Servicezentrums (ISZ) der IHK Potsdam (Tel. 0331 2786-0) auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Auch am 29. und 30. Dezember 2008 können die Anträge bei den Mitarbeitern des Informations- und Servicezentrums (IHK) der IHK Potsdam, Breite Straße 2 a - c in Potsdam, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Am 24. + 31. Dezember 2008 bleibt die IHK Potsdam geschlossen.

DOKUMENT-NR. 17179

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