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IHK24

IHKs gegen Erhöhung der Mautgebühren

Offener Brief an Bundestagsabgeordnete / Brandenburger IHKs: Nach jüngsten Dieselpreiserhöhungen treibt geplante Mauterhöhung Unternehmen in die Insolvenz

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs) des Landes Brandenburg spricht sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten des Landes Brandenburg gegen eine finanzielle Mehrbelastung des Güterverkehrs durch eine Erhöhung der Maut aus. Die Anhebung der Mautsätze von bis zu 80 Prozent, wie nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Güterverkehr und Logistik” geplant, lehnen die IHKs ab.

Mit dem Masterplan Güterverkehr und Logistik will die Bundesregierung einem drohenden Verkehrsinfarkt begegnen. Nach Auffassung der Wirtschaft wird der Plan den Herausforderungen – trotz guter Ansätze – jedoch nicht gerecht. Eine Erhöhung der Maut löse nicht die Kapazitätsprobleme auf deutschen Straßen und eine einseitige Verteuerung des Straßenverkehrs sei mit dem hochwertigen Logistikstandort Deutschland und der exportorientierten Wirtschaft nicht vereinbar, so die Meinung der Brandenburger IHKs Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam.

Deshalb fordern die IHKs, dass auf eine Erhöhung der Maut verzichtet wird. Die Kostenbelastung der Unternehmen und der Verbraucher, die die Erhöhung letztendlich tragen müssten, dürfe nicht weiter steigen. Eine derartige Kostensteigerung sei den Unternehmen nicht mehr zuzumuten und würde nach der enormen Dieselpreiserhöhung der vergangenen Wochen zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Die IHKs warnen nachdrücklich vor der Umsetzung des Masterplans in seiner vorliegenden Fassung: Er gefährde nicht nur die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen, sondern belaste auch die Endverbraucherpreise und Lebenshaltungskosten der Bürger. Bereits bei der Kraftstoffbesteuerung nimmt Deutschland einen Platz in der Spitzengruppe der EU ein, was Tankstellenbetreiber und Bürger täglich spüren. Dies sollten die Bundestagsabgeordneten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

DOKUMENT-NR. 16310

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