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Carnet A.T.A.-Verfahren (Dokument-Nr.: 5251)
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Die vorübergehende Verwendung (Dokument-Nr.: 5201)
SERVICE
Dokumenten-Service der IHK Potsdam
Für außenwirtschaftlich orientierte Unternehmen bieten die deutschen IHKs ein breites Dienstleistungsspektrum an. Der Dokumenten-Service ist jedoch für Exporteure in praktischer Hinsicht ganz besonders wichtig.
Der Gesetzgeber hat es den deutschen IHKs als quasi hoheitliche Aufgabe übertragen, auf Antrag für ihre Mitgliedsunternehmen und im IHK-Bezirk Ansässige Ursprungszeugnisse auszustellen und dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen vorzunehmen. Wir bearbeiten aber nicht nur Ihre Dokumente - Sie erhalten bei uns auch Informationen rund um die dokumentären Bestimmungen des Ziellandes. Also zum Beispiel dazu, welche Papiere in welcher Stückzahl und Aufmachung dort zur importseitigen Zollabfertigung üblicherweise verlangt werden und ob vielleicht zusätzlich auch noch eine konsularische Legalisierung notwendig ist, und falls ja, mit welchen Gebühren in diesem Zusammenhang gerechnet werden muss. Wir können Ihnen darüber hinaus aber auch Auskünfte zu Zoll-, und in weiten Bereichen auch zu Steuersätzen im In- und Ausland geben.
Neben den beschriebenen außenwirtschaftsorientierten Aufgaben sind die IHKs auch noch im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ausgebende Stellen für Carnets A.T.A. (und C.P.T.), von Dokumenten also, die bei der vorübergehenden Verwendung von Waren im Ausland als Muster, Messe- und Ausstellungsgut oder Berufsausrüstung der dortigen Zollbehörde als Sicherheit für die Eingangsabgaben und zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten dienen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu Carnets, Ursprungszeugnissen und Bescheigungen in Merkblättern zusammengestellt, die Ihnen hier als Downloads zur Verfügung stehen:

