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Schon mit Urteil vom 15. April 2011 vom Landgericht Düsseldorf wurde der Gewerbeauskunftzentrale bescheinigt, dass die so genannten "Offerten" rechtswidrig sind.
Dieses Urteil hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.02.2012 bestätigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte hierzu aus, dass das Geschäftsmodell der GWE dazu diene, "Dinge dunkel zu halten".
Zu den Düsseldorfer Urteilen gegen GWE kam es, weil die GWE massenhaft ein amtlich gestaltetes Formular an Firmen verschickte und um Überprüfung der Unternehmensdaten und gegebenenfalls um deren Korrektur bat. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, schickten viele Unternehmen den Vordruck ausgefüllt zurück und erhielten dann eine Rechnung über rund 500 Euro zunächst für das 1. Jahr.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW wurden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, von ca. 1.000,00 Euro für 2 Jahre, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Trotz des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf versendet die GWE weiterhin die beanstandeten "Offerten".
Die IHK Potsdam rät betroffenen Unternehmern, sich umgehend mit ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer in Verbindung zu setzen.
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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