Stand: März 2009
Nach dem Beschluss des Bundestages vom 13. November 2008 und der Zustimmung durch den Bundesrat am 28. November 2008 wurde das Investitionszulagengesetz 2010 am 10. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 2350 - 2357). Nach Auslaufen der Investitionszulagenförderung durch das InvZulG 2007 können damit auch in den Jahren 2010 - 2013 betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe in den neuen Bundesländern und Berlin unterstützt werden. Hierfür ist ein Tableau von insgesamt 2,335 Mrd. Euro im Bundeshaushalt vorgesehen.
Das InvZulG gilt wie seine Vorgänger in den fünf neuen Bundesländern und in Berlin. Auch die im Gesetz begünstigten Investitionen bleiben gegenüber dem InvZulG 2007 unverändert. Weiterhin wird eine Investitionszulage nur für die Anschaffung und die Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter und bestimmter Gebäude gewährt. Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern muss es sich um neue abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln, die weder geringwertige Wirtschaftsgüter, noch Pkw oder Luftfahrzeuge sind.
Die Investitionszeiträume werden abgegrenzt durch den Beginn des Erstinvestitionsvorhabens:
- vor dem 1.1.2010
- nach dem 31.12.2009 und vor dem 1.1.2011
- nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.1.2012
- nach dem 31.12.2011 und vor dem 1.1.2013 und
- nach dem 31.12.2012 und vor dem 1.1.2014
Die Höhe der Investitionszulage bestimmt sich nach dem jeweiligen Zeitabschnitt, dem die Investition zuzurechnen ist. Dieser wiederum bestimmt sich nach dem Beginn des Erstinvestitionsvorhabens. § 6 InvZulG 2010 unterscheidet zwischen der Grundzulage nach Abs. 1 und der erhöhten Zulage nach Abs. 2. Die erhöhte Investitionszulage können nur solche Unternehmen beanspruchen, die zu Beginn des Erstinvestitionsvorhabens die Begriffsbestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (vgl. § 6 Abs. 2 InvZulG 2010) erfüllen. Die derzeit geltenden Fördersätze von 12,5 Prozent, beziehungsweise 25 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen werden sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen, beziehungsweise um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern. Die Fördersätze werden in den kommenden Jahren schrittweise abgesenkt - entsprechend dem Beginn des Investitionsvorhabens - auf:
Beginn Investitions- vorhaben | Ende Investitions- vorhaben | Fördersatz (regulär) | Fördersatz (KMU) |
| - 31.12.2009 | bis 31.12.2013 | 12,5 % | 25 % |
| in 2010 | bis 31.12.2013 | 10 % | 20 % |
| in 2011 | bis 31.12.2013 | 7,5 % | 15 % |
| in 2012 | bis 31.12.2013 | 5 % | 10 % |
| in 2013 | bis 31.12.2013 | 2,5 % | 5 % |
Die erhöhte Investitionszulage nach § 6 Abs.2 InvZulG gilt nur für die Anschaffung und Herstellung beweglicher Wirtschaftgüter, nicht dagegen für Gebäudeinvestitionen.
Wichtiger Hinweis: Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, können also noch von den derzeit geltenden Fördersätzen profitieren. Dies ist ein deutlicher Anreiz, mehrjährige Investitionsvorhaben zügig voranzutreiben.
Konkret bedeutet dies: Maßgeblich für die Höhe des Fördersatzes ist der Zeitpunkt des Beginns des gesamten Erstinvestitionsvorhabens. Alle zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehörenden Einzelinvestitionen werden danach gleich beurteilt. Auf den Zeitpunkt der Durchführung der Einzelinvestition kommt es nicht an.
Beispielsfälle sind dem BMF-Schreiben vom 23.07.2009 im Bereich "Mehr zum Thema" zu entnehmen.
Hinweis: Mit der zum 1. Januar 2008 veröffentlichten WZ 2008 wurden - gemäß Europäischer Vorgaben - insbesondere Recyclingunternehmen aus der Gruppe des "verarbeitenden Gewerbes" herausgenommen. Um auch weiterhin die Förderfähigkeit dieser wichtigen Branche zu gewährleisten, wurde - auf maßgebliche Intervention des DIHK hin - dieser Sektor explizit in den Wortlaut des InvZulG 2010 aufgenommen.
Hinweis: Dieses Merkblatt richtet sich an Mitgliedunternehmen der IHK Potsdam und an Personen, die eine Unternehmensgründung im Kammerbezirk Potsdam anstreben. Es soll - als Service Ihrer IHK Potsdam - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.