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RECHT UND FAIR PLAY

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Überblick

Am 04.12.2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums verabschiedet. Der Bundesrat hat am 18.12.2009 zugestimmt. Damit konnte das Gesetz planmäßig zum 01.01.2009 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Änderung des Umsatzsteuergesetzes

  • Beherbergungsleistungen: Der Umsatzsteuersatz für kurzfristige Beherbergung von Fremden sinkt von 19 % auf 7 %. Nach der Gesetzesbegründung werden neben dem klassischen Hotelgewerbe auch Pensionen, Fremdenzimmer und vergleichbare Einrich-tungen (z.B. die kurzfristige Vermietung vom Campingplätzen) begünstigt. Kurzfristig bedeutet die Gebrauchsüberlassung von nicht mehr als 6 Monaten. Die Ermäßigung gilt jedoch nur für Beherbergungsleistungen, nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.

2. Änderungen des Gewerbesteuergesetzes

  • Bei der Gewerbesteuer wird der Hinzurechnungsanteil bei Immobilienmieten von 65 auf 50 Prozent gesenkt. Somit werden effektiv von den Immobilienmieten dem zu versteu-ernden Gewerbeertrag 12,5 % anstelle von bisher 16,25 % hinzugerechnet.

3. Änderungen des Körperschaftssteuergesetzes

  • Die Mantelkaufregelung -der Wegfall von Verlustvorträgen bei einem qualifizierten Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften -wurde im Vorfeld- befristet für die Jahre 2008 und 2009- um eine Sanierungsklausel erweitert. Die bisherige Befristung wurde aufgehoben und die Regelung um eine sog. Konzernklausel erweitert, nach der bei konzerninternen Umstrukturierungen der Verlustvortrag nicht verloren geht. Darüber hinaus bleibt beim Gesellschafterwechsel der Verlustvortrag in Höhe der stillen Reserven erhalten.

4. Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes

  • Zur Erleichterung von Umstrukturierungen wird die Grunderwerbsteuer bei bestimmten Umwandlungsvorgängen zukünftig nicht mehr erhoben. Dies gilt für Verschmelzugen, Spaltungen und Vermögensübetragungen nach dem Umwandlungsgesetz. Mehrfache Umwandlungsvorgänge innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren fallen jedoch nicht unter diese Begünstigung.

5. Änderungen des Einkommensteuergesetzes

  • Geringwertige Wirtschaftgüter: Die die Grenze für die Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter (sog. GWGs) wird von derzeit 150 Euro auf 410 Euro angehoben. Die Poolabschreibung für Wirtschaftgüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis 1.000 Euro bleibt als alternatives Wahlrecht bestehen.
  • Bei der Zinsschranke, dem beschränkten Abzug von Zinsaufwendungen, wird die für 2008 und 2009 von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro angehobene Freigrenze beim Zinssaldo (Zinsaufwendungen abzüglich Zinserträge) unbefristet fortgelten. Weiterhin wird ein sog. EBITDA-Vortrag (EBITDA= Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) eingeführt, um die Ergebnisschwankungen der einzelnen Wirtschaftsjahre der Unternehmen zu glätten. Der Eigenkapitalvergleich wurde dergestalt überarbeitet, das nunmehr auch ein negatives Abweichen der betrieblichen Eigenkapitalquote von der des Konzerns um bis zu 2 Prozentpunkten (vorher 1 Prozentpunkt) unschädlich ist, um der Zinsschranke zu entfliehen.
  • Familienförderung: Die Kinderfreibeträge werden von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Das Kindergeld erhöht sich um jeweils 20 Euro

6. Änderungen des Erbschaftssteuergesetzes

  • Erbschaftssteuer: Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge verbessern sich, indem die erforderlichen Lohnsummen gesenkt und die Behaltefristen (Fristen, innerhalb derer der Erbe das Unternehmen nicht bzw. keine wesentlichen Teile hiervon veräußern darf) verkürzt werden. Anstelle von 650 Prozent der Lohnsumme innerhalb von 7 Jahren sollen nunmehr 400 Prozent der Lohnsumme in 5 Jahren genügen, um eine 85-prozentige Verschonung zu erwirken. Für 100 Prozent sollen 700 Prozent der Lohnsumme in 7 Jahren ausreichen. Die Lohnsummenregelung greift erst ab einer Unternehmensgröße von 20 Beschäftigten (vorher 10). Dieser Teil der Nachbesserung gilt bereits rückwirkend für Erwerbe ab 01.01.2009. Darüber hinaus wird der Erbschaftssteuertarif für die Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen etc.) gesenkt. Statt bislang zwischen 30 und 50 Prozent werden nun 15 bis 43 Prozent erhoben.

DOKUMENT-NR. 19738

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