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RECHT UND FAIR PLAY

UWG-Novelle

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist in seiner geänderten Form am 30.12.2008 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG). Diese betrifft branchenübergreifend Vertriebs- und Werbemaßnahmen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern.

Das UWG ist bereits 2004 neu gestaltet worden. Damit wurde u.a. die Möglichkeit zur Veranstaltung von Sonderverkäufen stark liberalisiert. Näheres zu diesem Thema entnehmen Sie bitte unseren Beitrag „Neues Werberecht”.

Die vorgenommen Änderungen betreffen im Wesentlichen drei Punkte:

„Geschäftliche Handlung”

Anders als nach bisherigen Recht werden unter dem Begriff der „geschäftlichen Handlung” nicht nur Handlungen vor Vertragsschluss, sondern auch das Verhalten der Unternehmen während und nach Vertragsschluss gefasst.

„Irreführen durch Unterlassen”

Durch die Einführung des neuen § 5a UWG werden dem Unternehmer eine Reihe von Informationspflichten auferlegt, so z.B. Angaben über die wesentlichen Merkmale von Waren oder Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen. Fehlen in der Werbung entsprechende Informationen, die für den Verbraucher wesentlich sind und wird hierdurch dessen Entscheidungsfreiheit beeinflusst, gilt die Werbung als unlauter.

„Schwarze Liste”

Das UWG wird um einen Anhang mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen ergänzt, die stets und ohne Ausnahme verboten sind. Dazu zählt u.a. die unzutreffende Behauptung der Verfügbarkeit eines Produktes nur für eine sehr begrenzte Zeit, der unmittelbare Kaufappell an Kinder in der Werbung oder die unwahre Behauptung eines Unternehmens, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören. Der Mehrzahl der gelisteten Handlungen war jedoch schon nach der bisherigen Rechtsprechungspraxis als unlauter anzusehen.

Einen Überblick über die neuen Reglungen sowie Beispiele finden Sie nebenstehend unter „Externe Links”

Stand: 01.01.2009

DOKUMENT-NR. 17318

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