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GmbH und UG (Reform)
(PDF, 157 KB) (Dokument-Nr.: 16910)
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Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2026 ff. verkündet worden. Damit trat die GmbH-Reform am 1. November 2008 in Kraft.
Als Unterversion zur "normalen" GmbH ist die Unternehmergesellschaft im neuen Recht enthalten. Die Unternehmergesellschaft kann - entsprechend der Forderung der IHK-Organisation - ab einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Die Unternehmergesellschaft muss in ihrer Firma als Rechtsformzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) führen. Bei der GmbH bleibt es beim Mindeststammkapital von 25.000 –. Für Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und maximal einem Geschäftsführer kann ein vereinfachtes und kostengünstiges Gründungsverfahren mit notariellem Musterprotokoll gewählt werden. Um Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken, werden die Ausschlussgründe für Geschäftsführer erweitert, die Erreichbarkeit der GmbH erleichtert und bei Geschäftsführungslosigkeit die Gesellschafter mehr in die Pflicht genommen.
Einen Überblick über das neue Recht finden Sie nebenstehend unter "Downloads" im Merkblatt "Die GmbH und UG (haftungsbeschränkt)".
Stand: 01.11.2008
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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