Externe Links
-
Minijob Zentrale (Link: http://www.minijob-zentrale.de)
Sie befinden sich hier: Home > Recht und Fair Play > Arbeitsrecht > Mini-Jobs
Geringfügige Beschäftigungen - sog. Minijobs
Minijobs zählen zu den abhängigen Beschäftigungen. Als Beschäftigung wird die nicht selbständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis gesehen, welches durch die Wechselwirkung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geprägt ist.
400-Euro-Minijobs
400-Euro-Minijobs sind nach dem Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Höchstgrenze von 400 Euro im Monat nicht überschreitet.
400-Euro-Minijobs sind sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, verdient der Arbeitnehmer bis zu 400 Euro regelmäßig im Monat, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern erhält sein Arbeitsentgelt in der Regel brutto für netto. Die pauschalen Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber.
400-Euro-Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung im Voraus auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Zudem ist diese Beschäftigungsart in der Regel beitragsfrei für den Arbeitgeber.
Kurzfristige Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Minijobs in Privathaushalten
Sowohl 400-Euro-Minijobs als auch kurzfristige Minijobs können so genannte "Minijobs in Privathaushalten" sein, wenn sie ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt werden und durch den Privathaushalt begründet sind.
Für Minijobs in Privathaushalten gibt es besondere Vergünstigungen.
1-Euro-Jobs
1-Euro-Jobs sind keine Beschäftigungen im Sinne der Sozialversicherung, da sie nicht durch die hierfür notwendige gleichberechtigte Wechselwirkung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geprägt sind. Die Vorschriften zu den Minijobs gelten daher nicht.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen sowohl zu den Voraussetzungen als auch zu Fragen der Anmeldung und der Abführung der Beiträge erhalten Sie unter neben stehenden Link bei der Minijobzentrale.
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Noch Fragen? Unser Informations- und Service-Zentrum (ISZ) ist Ihre erste Adresse für Beratung und Service in der IHK Potsdam.
© Industrie- und Handelskammer Potsdam
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenden Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.