Grundinformationen zur Wahl der Rechtsform
Wahl der Rechtsform
Kurzinformation (lesen Sie unten mehr):
Erfordert Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Gewerbebetrieb und wollen Sie sich nicht freiwillig
in das Handelsregister eintragen lassen, so sind Sie Nichtkaufmann.
In diesem Fall gilt für Sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier
haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem oder mehreren natürlichen
oder juristischen Personen zusammenzuschließen und eine
BGB-Gesellschaft zu gründen.
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat und dessen Unternehmen
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
erfordert, ist Kaufmann und unterliegt dem Handelsgesetzbuch
(HGB)
Als Kaufmann haben Sie die Möglichkeit, zwischen folgenden
Rechtsformen zu wählen: Offene Handelsgesellschaft (OHG),
Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH), GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft (AG) und die
Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft muss den Namen
wenigstens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder
"Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der
Partnerschaft vertretenen Berufen enthalten.
Wahl der Rechtsform
Schon bei dem Entschluss, unternehmerisch tätig zu werden,
stellt sich die Frage nach der Wahl der "richtigen" Rechtsform. Ein
Patentrezept zur Ermittlung der maßgeschneiderten Rechtsform gibt
es nicht. Wir wollen Ihnen deshalb in der folgenden Darstellung
einzelne Rechtsformen vorstellen.
Bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sind
betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche
und insbesondere auch haftungsrechtliche Kriterien zu
berücksichtigen. Hilfreich können zunächst folgende Fragen
sein:
- Wollen Sie Ihre Tätigkeit allein oder mit Partner(n)
ausüben?
- Können Sie das nötige Kapital und unternehmerische Know-how
allein aufbringen?
- Ist Ihr Vorhaben risikoreich? Sollten Sie deshalb Ihre
persönliche Haftung einschränken?
- Legen Sie besonderen Wert auf Firmennamen und "Standing" Ihres
Unternehmens?
- Passt die Rechtsform zur Betriebsgröße?
Tipp: Nachdem Ihnen klar geworden ist, welche Anforderungen die
Rechtsform Ihrer Wahl erfüllen muß, können Sie aus der
nachfolgenden Übersicht den für Sie passenden Rahmen finden. Für
Ihre endgültige Entscheidung empfiehlt sich auch der Rat von
Rechtsanwalt und Steuerberater.
Nicht-Kaufmann
Sollte Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern und sollten Sie sich
nicht freiwillig in das Handelsregister haben eintragen lassen, so
sind Sie Nicht-Kaufmann. In diesem Fall gilt für Sie nicht das
Handelsgesetzbuch (HGB), sondern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB);
im Streitfall müssen Sie dies allerdings gegebenenfalls Ihrem
Geschäftspartner nachweisen. Als so genannter Nicht-Kaufmann haben
Sie die Möglichkeit, die Eintragung in das Handelsregister zu
beantragen und somit Kaufmann zu werden. Für Sie gilt dann das HGB
mit allen Rechten und Pflichten (Näheres zur
Handelsregistereintragung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt
Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister).
Kaufmann
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat und dessen Unternehmen einen
in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
(d.h. Erfordernis der Buchführung und Bilanzierung, Firmenführung,
kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung) ist Kaufmann und
unterliegt somit den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Diese Gewerbetreibenden sind zur Eintragung in das Handelsregister
verpflichtet. Kaufmann sind Sie bereits dann, wenn das Erfordernis
eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes
gegeben ist, auch wenn die Anmeldung zur Eintragung in das
Handelsregister noch nicht erfolgt ist.