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RECHT UND FAIR PLAY

Rechtsformen

Grundinformationen zur Wahl der Rechtsform

Wahl der Rechtsform

Kurzinformation (lesen Sie unten mehr):

Erfordert Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb und wollen Sie sich nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, so sind Sie Nichtkaufmann. In diesem Fall gilt für Sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuschließen und eine BGB-Gesellschaft zu gründen.

Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat und dessen Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist Kaufmann und unterliegt dem Handelsgesetzbuch (HGB)
Als Kaufmann haben Sie die Möglichkeit, zwischen folgenden Rechtsformen zu wählen: Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft (AG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft muss den Namen wenigstens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufen enthalten.

Wahl der Rechtsform

Schon bei dem Entschluss, unternehmerisch tätig zu werden, stellt sich die Frage nach der Wahl der "richtigen" Rechtsform. Ein Patentrezept zur Ermittlung der maßgeschneiderten Rechtsform gibt es nicht. Wir wollen Ihnen deshalb in der folgenden Darstellung einzelne Rechtsformen vorstellen.
Bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sind betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insbesondere auch haftungsrechtliche Kriterien zu berücksichtigen. Hilfreich können zunächst folgende Fragen sein:

  • Wollen Sie Ihre Tätigkeit allein oder mit Partner(n) ausüben?
  • Können Sie das nötige Kapital und unternehmerische Know-how allein aufbringen?
  • Ist Ihr Vorhaben risikoreich? Sollten Sie deshalb Ihre persönliche Haftung einschränken?
  • Legen Sie besonderen Wert auf Firmennamen und "Standing" Ihres Unternehmens?
  • Passt die Rechtsform zur Betriebsgröße?

Tipp: Nachdem Ihnen klar geworden ist, welche Anforderungen die Rechtsform Ihrer Wahl erfüllen muß, können Sie aus der nachfolgenden Übersicht den für Sie passenden Rahmen finden. Für Ihre endgültige Entscheidung empfiehlt sich auch der Rat von Rechtsanwalt und Steuerberater.

Nicht-Kaufmann
Sollte Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern und sollten Sie sich nicht freiwillig in das Handelsregister haben eintragen lassen, so sind Sie Nicht-Kaufmann. In diesem Fall gilt für Sie nicht das Handelsgesetzbuch (HGB), sondern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB); im Streitfall müssen Sie dies allerdings gegebenenfalls Ihrem Geschäftspartner nachweisen. Als so genannter Nicht-Kaufmann haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung in das Handelsregister zu beantragen und somit Kaufmann zu werden. Für Sie gilt dann das HGB mit allen Rechten und Pflichten (Näheres zur Handelsregistereintragung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister).

Kaufmann
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat und dessen Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (d.h. Erfordernis der Buchführung und Bilanzierung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung) ist Kaufmann und unterliegt somit den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese Gewerbetreibenden sind zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Kaufmann sind Sie bereits dann, wenn das Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes gegeben ist, auch wenn die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister noch nicht erfolgt ist.

DOKUMENT-NR. 542

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