IHK24
Gemeinsame Erklärung zum Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg” unterzeichnet
Öffentlich geförderte Beschäftigung in Brandenburg:
„Arbeit für Brandenburg” (AfB) bekommt starke Partner: Arbeitsminister Günter Baaske unterzeichnete heute in Potsdam mit den wichtigsten Brandenburger Arbeitsmarktakteuren die Gemeinsame Erklärung zum neuen Förderprogramm. An der Erklärung beteilligt sind die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaft, Kammern und Unternehmensverbände, die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesverband Brandenburger Arbeitsfördergesellschaften. Gemeinsam bekräftigen sie, sich für die nachhaltige Eingliederung von Langzeitarbeits-losen einzusetzen. Baaske: „Erklärtes Ziel ist es, möglichst vielen eine langfristige berufliche Perspektive zu eröffnen und ihnen Halt in der Gesellschaft zu geben.” Dafür sollen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere in den Kommunen, z.B. für die Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung, zur Unterstützung der Kulturarbeit oder im Umweltbereich entstehen. Durch AfB sollen bis Ende 2014 mindestens 6.500 Langzeit-arbeitslose im gemeinwohlorientierten Bereich Arbeit finden.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Das breite Bündnis zeigt, dass wir
gemeinsam etwas für die Langzeitarbeitslosen und zugleich für die
Entwicklung unserer Städte und Dörfer machen wollen. Unsere
Gesellschaft kann es sich nicht länger leisten, Menschen, die seit
Jahren keine Arbeit mehr haben, einfach abzuschreiben. Jeder
einzelne wird gebraucht. Für jede und jeden werden wir uns
gemeinsam einsetzen und ihnen eine Chance geben, in die
Gesellschaft zurückzukommen. Diese zentrale Aufgabe der
brandenburgischen Arbeitsmarktpolitik ist mit der heutigen
Erklärung auf vielen starken Schultern verteilt. Bei allen
Beteiligten bedanke ich mich für die tatkräftige
Unterstützung.”
Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: „Insbesondere
Langzeitarbeitslose können in der geförderten Beschäftigung wieder
den Anschluss an das Arbeitsleben und damit den Mut für weitere
Schritte in eine reguläre Beschäftigung finden. Erfolge sind vor
allem möglich, wenn alle Akteure des Arbeitsmarktes an einem Strang
ziehen. Hierfür bildet das Programm einen guten Rahmen, mit dem die
Arbeit der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen im Land
Brandenburg unterstützt wird.”
Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des
Landkreistages Brandenburg: „Die Landkreise haben bereits in der
Vergangenheit gute Erfolge bei der Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen erzielt; sie verfügen über einen reichen
Erfahrungsschatz und kennen die Akteure vor Ort. Darauf wollen die
Landkreise im Interesse der Langzeitarbeitslosen aufbauen. Denn
sinnvolle und mehrjährige Beschäftigung sowie eine adäquate
Bezahlung schaffen die Grundlage für eine aktive Teilhabe am
Arbeitsleben. Wichtig wird es im Weiteren sein, den bürokratischen
Aufwand möglichst gering zu halten, um die knappen Ressourcen
zielgerichtet einsetzen zu können.”
Bürgermeister Werner Große, Präsident des Städte- und
Gemeindebundes Brandenburg: „Es gibt immer Städte, Gemeinden und
Ämter, denen Arbeitsförderung ein wichtiges Anliegen ist, weil
hierdurch Einzelnen oder auch ganzen Familien eine neue
Lebensperspektive geschaffen werden kann. Über das Programm Arbeit
für Brandenburg werden Tätigkeiten gefördert, die für die örtliche
Gemeinschaft sehr nützlich sind. Deshalb engagieren sich eine Reihe
von Städten, Gemeinden und Ämter für öffentlich geförderte
Beschäftigung, auch wenn die Haushaltskassen fast leer sind.”
Kerstin Thiele, Vorstandsvorsitzende des Brandenburger
Landesverbands der Arbeits-, Bildungs- und
Strukturfördergesellschaften e.V.: „Die Mitglieder unseres
Verbandes sind erfahrene Einrichtungen, die das Förderanliegen des
Landes begrüßen und in der Lage sind, es ziel-genau umzusetzen.
Arbeitsfördergesellschaften sind mit ihrem qualifizierten Personal
Garant dafür, dass die Programmteilnehmenden in Arbeitsprozessen
mit integrationswirksamen Anforderungen tätig werden und stehen
ihnen dabei zur Seite. Zugleich entwickeln sie solche
Arbeitsprojekte nach Bedarf im kommunalen Gemeinwesen und gemäß den
umfassenden Regeln der Arbeitsförderung. Insofern sind wir sicher,
mit diesem Landesprogramm viel gute Arbeit für Menschen im Land
Brandenburg und zum Nutzen ihrer Regionen initiieren und
verwirklichen zu können.”
Dr. Manfred Thuns, LIGA der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege: „Der Integration arbeitsloser Menschen in
sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten kommt in der Freien
Wohlfahrt ein hoher Stellenwert zu, weil Erwerbstätigkeit ein
wesentliches Kriterium gesellschaftlicher Zugehörigkeit und
Teilhabe ist. Besonders langzeitarbeitslose Menschen erleben den
Verlust dieser gesellschaftlichen Anerkennung in dramatischer
Weise. Das Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg” ist deshalb ein
wichtiger Schritt, Arbeit und Anerkennung wieder erleben zu können.
Wir begrüßen es, wenn diese Integrationsleistung durch
qualifizierende und sozialpädagogisch begleitende Maßnahmen
unterstützt wird.”
Rainer Knerler, Regionalleiter Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt: „Für uns Gewerkschaften ist es besonders
wichtig, dass bestehende Mindestlöhne und Tarifverträge eingehalten
werden, auch und gerade wenn diese über 7,50 Euro liegen.
Arbeitslose dürfen nicht als Lohndrücker eingesetzt werden, sondern
sollen eine echte Chance für den ersten Arbeitsmarkt erhalten.
Deshalb werden wir darauf achten, dass arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen keine reguläre Beschäftigung verdrängen. In der
Landesregierung haben wir dabei einen zu-verlässigen
Partner.”
Bernd Ebert, Präsident, Brandenburgischer Handwerkskammertag: „Es
kommt jetzt darauf an, das neue Landesprogramm gemeinsam mit den
Wirtschaftskammern so zu regeln, dass Langzeitarbeitslose eine für
die Gesellschaft sinnvolle und nützliche Beschäftigung erhalten und
trotzdem Arbeitsplätze z. B. im Handwerk nicht gefährdet werden.
Kein Auftrag, der bisher von Malern, Tischlern oder Maurern auf dem
ersten Arbeitsmarkt erledigt wurde, darf aus Kostengründen in den
zweiten Arbeitsmarkt verschoben werden.”
Dr.-Ing. Victor Stimming, Präsident der IHK Potsdam und
Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes
Brandenburg: „Die Industrie- und Handelskammern des Landes
Brandenburg betrachten das Programm „Arbeit für Brandenburg” als
eine Chance, Langzeitarbeitslose für reguläre Beschäftigung fit zu
machen. Die Schaffung von geförderten Arbeitsplätzen hat unseres
Erachtens nur dann eine Berechtigung, wenn sie nachhaltig den
Zutritt zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Dauerhaft
hochsubventionierte „künstliche Stellen” helfen weder den
Betroffenen noch dem brandenburgischen Haushalt. Die IHKs werden
die Umsetzung des Programms offen und kritisch begleiten.”
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB),
Klaus-Dieter Teufel, sagte: „Aus Sicht der UVB ist die
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte
Beschäftigung grundsätzlich richtig. Darum unterstützen wir auch
das Programm „Arbeit für Brandenburg”. Allerdings dürfen durch das
Programm keine regulären sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätze verdrängt werden, weil private Unternehmen weniger
Aufträge aus den Kommunen erhalten. Dies schont zwar kurzfristig
die Gemeindekassen, belastet aber langfristig die gesamte
Gesellschaft, da so private Arbeitsplätze verloren gehen.”
Das neue Förderprogramm „Arbeit für Brandenburg” soll 6.500
vorwiegend älteren Langzeitarbeitslosen eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von bis zu zwei Jahren
ermöglichen. Das Land stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung –
für jedes Beschäftigungsverhältnis monatlich 250 Euro. Weitere
Mittel kommen vom Bund und den Kommunen. Das Programm startete am
1. Juli 2010. Bis jetzt sind von den drei Landkreisen Uckermark,
Teltow-Fläming und Oder-Spree Anträge über insgesamt 214 Stellen
eingegangen. Die ersten Beschäftigten werden voraussichtlich ab
Anfang August ihre Arbeit aufnehmen.
Der Stundenlohn soll mindestens 7,50 Euro betragen, um ein
existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten. Gibt es einen
höheren Tariflohn oder eine höhere ortsübliche Entlohnung, ist auch
ein höherer Satz möglich. Die Arbeitszeit liegt bei 30 bis 40
Wochenstunden in Abhängigkeit von der jeweiligen
Leistungsfähigkeit. Damit werden je nach Arbeitsumfang mindestens
Monatslöhne zwischen rund 950 und rund 1.300 Euro (brutto)
erreicht.
Arbeitgeber können Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden, Ämter),
aber auch Verbände, Vereine und Arbeitsfördergesellschaften sein.
Das Arbeitsministerium legt jährlich auf der Grundlage der
Arbeitsmarktsituation für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein
Kontingent fest. Die Fördermittel für diese Kontingente können
entsprechend der geplanten Beschäftigungsprojekte beantragt werden.
Überregional tätige Verbände und Vereine können unabhängig von den
Kontingenten der Kommunen einen Förderantrag stellen. Die
Verdrängung regulärer Beschäftigung sowie Wettbewerbsverzerrungen
sind auszuschließen.
DOKUMENT-NR. 20945
-
VERANSTALTUNGSTIPPS

