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STANDORTPOLITIK
Raumordnung und Planung
Die öffentliche Planung gibt den Rahmen für die Standortwahl eines Unternehmens oder die Möglichkeit zur Erweiterung. Sie eröffnet Chancen durch ihr Angebot an Infrastruktur (Straße, Schiene, Gewerbeflächen u.a.) und schafft Bindungen, die beachtet werden wollen, wenn ein Projekt im Einklang mit dem öffentlichen Baurecht schnell und reibungslos umgesetzt werden soll.
DOKUMENT-NR. 430
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