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Inhalt:

Hundefachwirt/ Hundefachwirtin IHK

Ansprechpartner:

Kerstin Poloni
Tel.: 0331 2786-279
Fax: 0331 2786-289

Dokument-Nummer: 16823

Hundefachwirt/ Hundefachwirtin IHK

Das Qualifizierungsangebot der IHK Potsdam „Hundefachwirt (IHK)“ I „Hundefachwirtin (IHK)“ berücksichtigt die Entwicklungen und Anforderungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es werden professionelle Hundeerzieher und Verhaltensberater benötigt, die als  Branchenspezialisten für einen modernen Freizeitwirtschaftsbereich fungieren. Die Fachwirtausbildung stellt erstmals für eine volkswirtschaftlich innovative Branche eine Managementqualifizierung dar, die Fachwissen vertieft und vor allem Führungs- und Methodenkompetenz vermittelt.

Lehrgangsziel:

Die Teilnehmer erwerben die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, einen Betrieb in einem Dienstleistungsbereich der Hundewirtschaft selbständig zu führen und die damit verbunden Sach-, Organisations-, Ausbildungs- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die Wissensvermittlung umfasst die betrieblichen Funktionsfelder eines Hundefachwirtes (IHK) unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens sowie des Tierschutzes.

Lehrgangsinhalte:

  • Volks- und Betriebswirtschaft (64 U.-Std.)
  • Recht und Steuern (64 U.-Std.)
  • Rechnungswesen (80 U.-Std.)
  • Biologische Grundlagen (120 U.-Std.)
  • Lernverhalten und Training (96 U.-Std.)
  • Marketing (96 U.-Std.)

Zulassungsvoraussetzungen: 

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Tierpfleger, Tierarzthelferin, Pferdewirt und mindestens eine zweijährige Berufspraxis oder

2.  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss im  Bereich der Hundewirtschaft erworben worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Hundefachwirtes (IHK)“/einer „Hundefachwirtin (IHK)“ gemäß § 1 Absatz 2 haben.

3.  Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Termine:                      Veranstaltungskalender, (520 U.-Std.)

Veranstaltungsort:     Bildungszentrum IHK Potsdam, Breite Straße 2 a – c, 14467 Potsdam

Abschluss:                   IHK-Zeugnis „Hundefachwirt (IHK)“/„Hundefachwirtin (IHK)“

Entgelt:                         4.570,00 EUR inkl. Lehrgangsliteratur und zzgl. Prüfungsgebühr



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