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INTERNATIONAL

Incoterms®2010

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 "Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln" heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms  immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden, zuletzt im Herbst 2010. In dieser letzten Fassung werden die Incoterms als Incoterms®2010 bezeichnet und sind zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Incoterms sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel. Sie haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Rechtsprobleme wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt.

Bei den neuen Klauseln handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der Incoterms 2000 Klauseln. Die aktualisierte Fassung der Incoterms®2010 beinhaltet elf Klauseln. Neun der vormals 13 Klauseln wurden übernommen (EXW, FCA, FAS, FOB, CPT, CIP, CFR, CIF und DDP). Die beiden neuen Klauseln DAT (delivered at terminal- geliefert Terminal) und DAP (delivered at place- geliefert benannter Ort) ersetzen DAF, DES, DEQ und DDU.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Anzahl der Klauseln wurde von 13 auf elf reduziert.
  • Das neue Regelwerk der Incoterms®2010 ist nach Transportarten gegliedert. Die nunmehr elf  Klauseln werden unterteilt in Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert sind sowie Klauseln, die sich für alle Transportarten eignen.
  • Die neue DAP-Klausel ersetzt die wenig verwendeten Klauseln DAF und DES. Nach der DAP-Klausel  hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.
  • Die neue DAT-Klausel ersetzt die altbekannte DEQ-Klausel. DAT gilt nun für jede Transportart, während DEQ ausschließlich für den See-und Binnenschiffsverkehr zu verwenden war. Nach der DAT-Klausel hat der Verkäufer einen Beförderungsvertrag bis zum benannten Terminal im vereinbarten Bestimmungshafen oder -ort abzuschließen und dem Käufer die Ware entladen zur Verfügung zu stellen.
  • In den Incoterms®2010  ist die elektronische Kommunikation der Kommunikation in Papierform gleichgestellt.
  • Der Bereich sicherheitsrelevanter Informationen ist von den neuen Regelungen umfasst.
  • Es wird formal anerkannt und klargestellt, dass die Incoterms®2010 sowohl für internationale als auch für Inlandkaufverträge anwendbar sind.

Die  Incoterms®2010 enthalten für jede Klausel einen ausführlichen einleitenden Anwendungshinweis. Die ICC weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendungshinweise nicht Bestandteil der eigentlichen Klausel sind und das Studium der Klausel im einzelnen nicht ersetzen.

Die 11 Incoterms®2010-Klauseln im Überblick

Klauseln für alle Transportarten:

EXW - Ex Works/Ab Werk ... benannter Ort

„Ex Works"/„Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt.

FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer ... benannter Übergabeort
„Free Carrier"/„Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei ... benannter Bestimmungsort
„Carriage Paid To"/„Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert ... benannter Bestimmungsort
„Carriage and Insurance Paid to"/„Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

DAT - Delivered At Terminal - Geliefert Terminal
„Delivered At Terminal"/„Geliefert Terminal" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. „Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal.

DAP - Delivered At Place / Geliefert Benannter Ort
„Delivered At Place"/„Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt ... benannter Bestimmungsort
„Delivered Duty Paid"/„Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt.

Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport

FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen
"Free Alongside Ship" / "Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs  (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB - Free On Board/Frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen
"Free On Board" / "Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht ... benannter Bestimmungshafen
„Cost and Freight"/„Kosten und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.

CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht ... benannter Bestimmungshafen
„Cost, Insurance and Freight"/„Kosten, Versicherung und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist

Haupt- und Nebenfunktionen der Incoterms

Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms. Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach ist der Käufer zuständig.

Hauptfunktionen der Incoterms

Im Rahmen ihres Regelungsbereichs regeln die Incoterms hauptsächlich,

  • welche Verpflichtungen jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke übernehmen muss;
  • welche Kosten jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke zu tragen hat;
  • wer welches Risiko abdeckt.

Nebenfunktionen der Incoterms

Daneben wird geregelt,

  • wer die Warendokumente beschaffen muss, wer dafür die Kosten trägt und wer einen eventuell entstehenden Zoll zu zahlen hat;
  • wer welche Transportdokumente beschaffen muss und wer dafür die Kosten zu tragen hat;
  • wer für wen die Ware versichern und wer dafür die Kosten übernehmen muss;
  • wer den anderen Partner, wann und worüber informieren muss;
  • wer die Warenprüfung machen und wer die Kosten dafür übernehmen muss;
  • wie die Ware verpackt werden und wer die Verpackung zahlen muss.

Anwendungshinweise

  • Incoterms werden nur gültig, wenn sie explizit im Kaufvertrag vereinbart werden.
  • Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen vor.
  • Die Incoterms sind modifizierbar. In diesem Fall sollte allerdings auf klare Regelungen Wert gelegt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Welche Incoterms-Version für das Vertragsverhältnis nach dem Willen der Vertragsparteien maßgeblich sein soll, muss im Kaufvertrag ausdrücklich aufgeführt werden. Bei Verwendung der Incoterms®2010 sollte daher der Zusatz "Incoterms®2010" angefügt werden. Es können aber auch alte Versionen (z.B. 2000) zugrunde gelegt werden. Dann muss der Zusatz entsprechend gewählt werden.
  • Die Incoterms erklären, dass sie für Waren, die körperlich anzufassen und transportierbar sind, konzipiert sind. Ungeachtet dieser Aussage können sie aber im Rahmen der Vertragsfreiheit auch für Dienstleistungen, Lizenzen oder Software vereinbart werden.
  • Incoterms enthalten keine Regelungen für den Transportvertrag, den Bankvertrag, den Versicherungsvertrag oder sonstige Verträge, die eine der Vertragsparteien zur Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Verpflichtungen einzugehen hat.
  • Vor Vereinbarung einer Incoterm-Klausel, sollte genau geprüft werden, welche Verpflichtungen sich aus ihr ergeben.

DOKUMENT-NR. 72538

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