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INTERNATIONAL

Meldepflichten gefährlicher Produkte

In Verkehr gebrachte gefährliche Produkte können künftig leichter und schneller gemeldet werden. Hersteller und Händler müssen die zuständigen nationalen Behörden unverzüglich über unsichere Produkte wie beispielsweise Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte informieren. Dies ergibt sich aus der EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG.

Über eine neue zentrale Internet-Meldestelle können Hersteller und Händler ab sofort gefährliche Produkte, die sie auf den Markt gebracht haben, direkt und zeitgleich allen 27 nationalen Marktüberwachungsstellen melden. Bislang wurden gefährliche Produkte jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat getrennt gemeldet. Für die Zukunft ergeben sich Zeit- und Kosteneinsparungen für betroffene Unternehmen.

Mehr zur neuen "GPSD Business Application" steht auf der Internetseite der Europäischen Kommission unter "Externe Links".

DOKUMENT-NR. 18845

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