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INTERNATIONAL

Kosmetische Erzeugnisse

In der neuen Kosmetik-Verordnung sollen 27 einzelstaatliche Gesetzeswerke zur Umsetzung mit jeweils mehr als 3 500 Seiten Rechtstext zu einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden. Die Kosmetik-Richtlinie der EU von 1976 war durch 55 Änderungen zu einem Flickwerk ohne einheitliche Begrifflichkeit geworden. Der Vorschlag soll die Produktsicherheit erhöhen und die Kosten für die Unternehmen senken. Geregelt werden etwa die Anforderungen an die Produktsicherheit. Zudem sollen die Verwaltungskosten der Unternehmen um 50% sinken, da die Regeln für die Meldung neuer kosmetischer Mittel vereinfacht werden sollen. An den geltenden Bestimmungen über das Verbot und das Auslaufen von Tierversuchen für kosmetische Mittel bis 2009/2013 ändert sich nichts.

Zu den kosmetischen Mitteln zählen z. B. Sonnenschutzmittel, Zahnpasta und Reinigungsmittel. Der Umsatz mit kosmetischen Mitteln auf dem europäischen Markt beträgt ungefähr 65 Milliarden – und sichert unmittelbar oder mittelbar 350 000 Arbeitsplätze.

EU-Datenbank mit 15.000 Inhaltsstoffen von Kosmetika

Die Europäische Kommission hat eine neue Datenbank eingerichtet, in der mehr als 15.000 Inhaltsstoffe verzeichnet sind, die bei der Herstellung von Kosmetika Verwendung finden. Unternehmen können nun leichter aktuelle Informationen über Stoffe recherchieren, die sie zur Entwicklung neuer oder zur Verbesserung bestehender kosmetischer Mittel benötigen. Die neue Datenbank mit der Bezeichnung "CosIng" ersetzt die jetzige pdf-Liste. Anhand von "CosIng" können Firmen und Behörden nachlesen, ob und wie Stoff auf EU-Ebene reglementiert ist, welche Vorschriften es gibt und auf welchen Stellungnahmen des Wirtschaftlichen Ausschusses "Konsumgüter" sie beruhen. Das EU-Kosmetikrecht soll damit transparenter und einfacher handhabbar werden. (Bericht aus Brüssel)

DOKUMENT-NR. 14959

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