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INTERNATIONAL

Elektronisches Verbrauchsteuersystem (EMCS)

Seit dem 1. Januar 2011 müssen innergemeinschaftliche Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ausnahmslos elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Das gilt nicht für Waren, die der Kaffeesteuer oder der Alkopopsteuer unterliegen.

Was ist EMCS?
Das EMCS-System (Excise Movement Control System) ist ein EDV-Verfahren zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dieses System hat das Papierformular ersetzt, welches bis Ende 2010 Warentransporte diesen Typs begleitet hat (Begleitendes Verwaltungsdokument). Ziel ist es, das bisher aufwändige Papierverfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. So soll gewährleistet werden, dass die im Bestimmungsland anfallenden Verbrauchsteuern auch tatsächlich gezahlt werden.

Welche Waren sind betroffen?
Folgende verbrauchsteuerpflichtige Waren sind von EMCS betroffen:

  • Energie (Mineralöl)
  • Tabak
  • Branntwein
  • Bier
  • Schaumwein und Schaumweinzwischenerzeugnisse
  • Wein

Teilnahme
Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU handeln, haben sich für die Teilnahme an EMCS registrieren zu lassen. Sie finden den erforderlichen Antrag mit der Nummer 033087 in der Servicespalte neben diesem Text.

Alle Verbrauchsteuernummern von Unternehmen, die innergemeinschaftlich verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung empfangen oder versenden, sind in einer europäischen Datenbank (SEED) gespeichert. Jeder Versender hat vor dem Versand zu prüfen, ob sein Empfänger die erforderliche Berechtigung besitzt. Ist dieser nicht in der Datenbank erfasst, kann keine Prüfung und somit kein Versand erfolgen. Die Zollverwaltung meldet seit 1. März 2010 nur noch die Verbrauchsteuernummern der Unternehmen weiter, die sich zur Teilnahme an EMCS angemeldet haben.

Verbrauchsteuerrechtliche Erlaubnisse
Alle vor dem 1. April 2010 erteilten verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnisse verloren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon war lediglich die energiesteuerrechtliche Erlaubnis. Die Neubeantragung musste rechtzeitig beim zuständigen Hauptzollamt vorgenommen werden.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an EMCS:

  • Für die Teilnahme ist keine eigene Software erforderlich.
  • Die Zollverwaltung stellt kostenlos die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) zur Verfügung. Eine Kurzanleitung und das Handbuch sind auf der Internetseite des Zolls hinterlegt. Sie finden diese auch in der Servicespalte neben diesem Text.
  • Ein Internetzugang wird benötigt.
  • Für die Anmeldung ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Dieses ist über das Elster-Online Portal https://www.elsteronline.de/portal zu beantragen. Voraussetzung für die Beantragung ist eine gültige Steuernummer.

Maßgeschneiderte Lösungen werden durch verschiedene Softwareanbieter und IT-Dienstleister angeboten. Eine Übersicht hat die Zollverwaltung auf Ihrer Webseite veröffentlicht. Den Zugang zur Liste finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.

Ausfallkonzept
Das Ausfallkonzept findet bei Systemausfällen oder Störungen des Kommunikationsweges Anwendung. Soweit Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung während eines Systemausfalles durchgeführt werden müssen, wird der Datenaustausch über EMCS aufgeschoben und durch ein papiergestütztes Ausfallkonzept ersetzt. Steht das System wieder zur Verfügung, muss die entsprechende Meldung nacherfasst werden. Sie finden die Formulare mit den Nummern 033074 bis 033076 und 033077 in der Servicespalte neben diesem Text.

 Zeitplan für EMCS innerhalb Deutschlands

  • Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch alle innerdeutschen Beförderungen unter Steueraussetzung elektronisch in EMCS durchgeführt werden.

DOKUMENT-NR. 19706

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