REACH – Das neue EU-Chemikalienrecht
„no data, no market“ – so lautet eine eingängige Deutung für
REACH, das neue EU-Chemikalienrecht. Die kurze Formel bringt zum
Ausdruck, dass künftig Stoffe, die nicht registriert sind, vom
Markt verschwinden, nicht zugelassene Stoffe dürfen nicht verwendet
werden. Diese Konsequenzen von REACH waren am 22. Juni 2007 Thema
in der Informationsveranstaltung der IHK-Potsdam. REACH in zehn
Minuten ist eine Zusammenfassung der IHK.
Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher aus der Kanzlei Köhler
und Klett Rechtsanwälte, Berlin, erläuterte den Teilnehmern die
Grundzüge und den aktuellen Stand der Umsetzung von REACH. Dabei
stellte er fest, dass die EU mit ihrem größten
Gesetzgebungsvorhaben nunmehr auf Beweislastumkehr setzt, d.h. der
Hersteller eines Stoffes muss dessen Unschädlichkeit nachweisen,
bevor er damit an den Markt gehen darf. Doch nicht nur Hersteller
sind betroffen – auch Anwender müssen sicherstellen, dass ihre
Einsatzstoffe für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind.
Ein wichtiges Datum ist der 1. Juni 2008 – an diesem Tage beginnt
die Vorregistrierungsfrist, die bis zum 1. Dezember 2008 läuft.
In einem zweiten Vortrag stellte
Ulrich Hoffmann von der Heidelberger Druckmaschinen AG die
ersten konkreten Erfahrungen eines betroffenen Unternehmens vor.
Demnach sei es besonders wichtig, dass die betroffenen Unternehmen
sowohl die Mitarbeiter der Produktion als auch den Einkauf für das
Thema qualifizierten. Jedes Unternehmen sei gut beraten, zunächst
seine eigene Rolle zu definieren – Hersteller, Importeur oder
nachgeschalteter Anwender? Besonders im Bereich der
nachgeschalteten Anwender gibt Ulrich Hoffmann den Tipp, sich mit
den Lieferanten in Verbindung zu setzen. „Es ist wichtig, dass dem
Hersteller die Verwendung des Anwenders bekannt gegeben wird“, so
Hoffmann. Die IHK Potsdam hat hierzu ein Musterschreiben
erarbeitet.
Im Dritten Teil erläuterte Stefan Kopp-Assenmacher das Problem
der Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall. Während die REACH
Verordnung Abfall ausdrücklich ausschließt, besteht doch noch
Klärungsbedarf im Bereich des Recyclings. "REACH und Abfall" ist
der Titel eines Artikels mit Lösungsweg.