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INNOVATION UND UMWELT

REACH: Das neue EU-Chemikalienrecht

REACH – Das neue EU-Chemikalienrecht

„no data, no market“ – so lautet eine eingängige Deutung für REACH, das neue EU-Chemikalienrecht. Die kurze Formel bringt zum Ausdruck, dass künftig Stoffe, die nicht registriert sind, vom Markt verschwinden, nicht zugelassene Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Diese Konsequenzen von REACH waren am 22. Juni 2007 Thema in der Informationsveranstaltung der IHK-Potsdam. REACH in zehn Minuten ist eine Zusammenfassung der IHK.

Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher aus der Kanzlei Köhler und Klett Rechtsanwälte, Berlin, erläuterte den Teilnehmern die Grundzüge und den aktuellen Stand der Umsetzung von REACH. Dabei stellte er fest, dass die EU mit ihrem größten Gesetzgebungsvorhaben nunmehr auf Beweislastumkehr setzt, d.h. der Hersteller eines Stoffes muss dessen Unschädlichkeit nachweisen, bevor er damit an den Markt gehen darf. Doch nicht nur Hersteller sind betroffen – auch Anwender müssen sicherstellen, dass ihre Einsatzstoffe für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind. Ein wichtiges Datum ist der 1. Juni 2008 – an diesem Tage beginnt die Vorregistrierungsfrist, die bis zum 1. Dezember 2008 läuft.

In einem zweiten Vortrag stellte Ulrich Hoffmann von der Heidelberger Druckmaschinen AG die ersten konkreten Erfahrungen eines betroffenen Unternehmens vor. Demnach sei es besonders wichtig, dass die betroffenen Unternehmen sowohl die Mitarbeiter der Produktion als auch den Einkauf für das Thema qualifizierten. Jedes Unternehmen sei gut beraten, zunächst seine eigene Rolle zu definieren – Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender? Besonders im Bereich der nachgeschalteten Anwender gibt Ulrich Hoffmann den Tipp, sich mit den Lieferanten in Verbindung zu setzen. „Es ist wichtig, dass dem Hersteller die Verwendung des Anwenders bekannt gegeben wird“, so Hoffmann. Die IHK Potsdam hat hierzu ein Musterschreiben erarbeitet.

Im Dritten Teil erläuterte Stefan Kopp-Assenmacher das Problem der Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall. Während die REACH Verordnung Abfall ausdrücklich ausschließt, besteht doch noch Klärungsbedarf im Bereich des Recyclings. "REACH und Abfall" ist der Titel eines Artikels mit Lösungsweg.

DOKUMENT-NR. 13481

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