Hier erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der gängigsten Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung.
Die zum Download bereitgestellten Dokumente geben ausführliche Praxishilfen zu den Fördermöglichkeiten im
Land Brandenburg (Weiterbildung ist bunt)
und
bundesweit.
1. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – Meister BaföG)
Wer über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügt und sich zum Meister, Techniker, Fachwirt Fachkaufmann, Fachkrankenpfleger, Betriebswirt etc. qualifiziert, kann die Aufstiegsförderung, welche vom Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, bei seinem jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Eine Alters- oder Einkommensgrenze existiert dabei nicht. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigen Bankdarlehen zusammen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier!
2. Bildungs-Scheck des Landes Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung – individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Der Bildungsscheck fördert die individuelle berufliche Weiterbildung wie folgt: Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 10 % für:
Beschäftigte in Elternzeit
Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms "Kommunalkombi"
Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.
Hotline 0331 6002-333
www.bildungsscheck.brandenburg.de
3. Bildungsprämien
Damit dieses Modell in der Bevölkerung eine möglichst breite Anwendung findet, besteht es aus drei Komponenten, die sich nach unterschiedlichen Zielgruppen richten bzw. auf die Förderung verschiedener Weiterbildungsziele hin ausgerichtet sind:
Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.
Beratungsstelle finden?
Wo es eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie unter 0800 2623 000. Oder Sie finden sie im Internet mit der Übersichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie:
www.bildungspraemie.info
4. Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Mit dieser Richtlinie wird u. a. die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf der Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe mit 300 bis 3.000 Euro pro Teilnehmer gefördert. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Brandenburg. Mindestens 30 Prozent zu den Ausgaben müssen vom Unternehmen beigesteuert werden.
Beratung erhalten Sie durch die Regionalbüros für Fachkräftesicherung.
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5. Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung bezeichnet den Rechtsanspruch eines Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt. Der Freistellungsanspruch beträgt im Land Brandenburg 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.
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6. Aufstieg durch Bildung (Aufstiegsstipendium)
Mit dem Aufstiegsstipendium werden Frauen und Männer gefördert, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrungen gesammelt haben. Das heißt die Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit 87 Punkten bestanden haben oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb. Mit Unterstützung des Stipendiums können Menschen ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufnehmen. Das Aufstiegsstipendium ist Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" und ein Programm der Begabtenförderung. Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
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Kontakt:
IHK Potsdam
Mandy Daub
Tel. 0331 2786-316
E-Mail: daub@potsdam.ihk.de
Internet: http://www.begabtenfoerderung.de/
7. Steuerrückerstattung vom Finanzamt
Ausgaben für Weiter- und Fortbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind damit unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen.