- Telefon: 0331 2786-404
- Fax: 0331 2842-904
AUS- UND WEITERBILDUNG
Berufsausbildungsvertrag - online
Berufsausbildungsvertrag
- Partner zur Begründung eines Berufsausbildungsverhältnisses sind der Ausbildende und der Auszubildende. Sie haben vor Beginn der Berufsausbildung einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Berufsausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten.
- Als Service bieten wir den Ausbildungsbetrieben der IHK Potsdam an, ihre Ausbildungsvertragsdaten online einzutragen: Berufsausbildungsvertrag - online.
- Im Ausbildungsvertragsformular sind alle wesentlichen Vertragsbestandteile ersichtlich. Diese als Schnelltrennsätze erhalten Sie im unserem Informations- und Service-Zentrum, Tel. 0331 2786-315.
- Wichtig ist, dass der Ausbildende alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen werden, unverzüglich, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung, schriftlich niederlegt. Der Vertrag muss vom Ausbildenden, vom Auszubildenden und seinen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden. Jeder Partei ist eine Niederschrift auszuhändigen; die letzte Seite ist für die Anmeldung bei der Berufsschule vorgesehen.
- Die IHK führt ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Jeder abgeschlossene Berufsausbildungsvertrag muss vom Ausbildenden unverzüglich zur Registrierung der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Jede Veränderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages, d. h. auch Adressänderungen, müssen unverzüglich der IHK mitgeteilt werden.
DOKUMENT-NR. 4871
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