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AUS- UND WEITERBILDUNG

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen vorwiegend mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, denen der Einstieg in die berufliche Ausbildung dadurch besser ermöglicht werden soll.

Der Jugendliche absolviert ein Praktikum in einem Unternehmen und erhält somit die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten, Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Im Anschluss daran kann er in die einschlägige berufliche Erstausbildung übernommen werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Betriebe können ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung näher kennen lernen. Zusätzlich zu Bewertungen in den Schulzeugnissen gewinnen sie einen Überblick zu vorhandenen Fähigkeiten. Noch nicht ausbildende Betriebe können auf diese Art und Weise in die Ausbildung einsteigen.

Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 216 Euro monatlich zzgl. eines pauschalen Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von z. Zt. 109 Euro.

Eine Einstiegsqualifizierung kann starten im Zeitraum zwischen dem 1. November eines Jahres und dem 28. Februar des darauffolgenden Jahres mit einer Vertragslaufzeit im Regelfall bis zum 31. Juli.


Der Ablauf

Unternehmen, die einen Jugendlichen im Rahmen dieses Programmes aufnehmen möchten, benötigen dazu folgende Vordrucke: Einstiegsqualifizierungsvertrag, Antrag auf Kostenübernahme, Bestätigung der Ausbildungseignung. Handelt es sich beim interessierten Unternehmen nicht um einen Ausbildungsbetrieb, so ist vor Vertragsabschluss, die Genehmigung zur Ausbildung bei der zuständigen Stelle einzuholen. Das gleiche gilt für bereits ausbildende Unternehmen, die ihre Berufspalette erweitern wollen.

Die Vermittlung der Jugendlichen erfolgt über die Agentur für Arbeit, ARGE bzw. optierende Kommune.

Der Unternehmer schließt mit dem Jugendlichen den Vertrag über die Einstiegsqualifizierung und stellt den Antrag auf Erstattung der Leistungen beim zuständigen Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit (falls AGS unbekannt, steht die AGS-Hotline 01801/664466 zur Verfügung). Im Verlauf der Einstiegsqualifizierung vermittelt er fachspezifische und soziale Kompetenzen.

Am Ende der Laufzeit wird dem Jugendlichen durch das durchführende Unternehmen ein betriebliches Zeugnis ausgestellt und seine Leistungen bewertet. Der notwendige Zeugnisvordruck befindet sich bei den Informationen zum jeweiligen EQ-Baustein. Der Jugendliche erhält dann von der zuständigen Stelle ein Zertifikat, das den Übergang in eine Ausbildung erleichtert.

Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


! Information für interessierte Jugendliche:

Ansprechpartner sind die Berater bei der Agentur für Arbeit, ARGE bzw. optierenden Kommune. Jugendliche müssen dort als Ausbildungsplatz- bzw. Arbeitsplatzsuchender gemeldet sein.

Hinweis zum Versand der ausgefüllten Vordrucke:

VordruckUnternehmenTeilnehmerAgentur für Arbeit,
Arge oder optierende Kommune
IHK
EinstiegsqualifizierungsvertragOriginalKopieKopieKopie
Antrag auf Kostenübernahme
(mit IHK-Eignungsbestätigung)
Kopie-Original-
Betriebliches Zeugnis
(nach Ablauf der Maßnahme)
KopieOriginal-Kopie

Weitere Informationen zu diesem Sonderprogramm unter www.pakt-sucht-partner.de → Einstiegsqualifizierung.

DOKUMENT-NR. 15269

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