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AUS- UND WEITERBILDUNG

Verbundausbildung

Förderung der allgemeinen Verbundausbildung und Zusatzqualifikation

Geltungsdauer:
Die Richtlinie des MASF zur Förderung der Ausbildung in Verbund für das Ausbildungsjahr 2008/09 bis 2010/11 war unsprünglich bis zum 31.12.2011 gültig und wurde mit Wirkung vom 01.09.2011 durch das “Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem (PAV)” des Ministeriums für Arbeit, Soziales Frauen und Familie (MASF) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) ersetzt. Dieses Programm gilt bis zum 31.12.2014. (Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfinds – ESF.)

Link zur Richtlinie und zu den weiteren Informationen:
http://www.lasa-brandenburg.de/Allgemeine-Verbundausbildung.1519.0.html


Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragstellung im LASA Portal und geplantem Maßnahmebeginn mindestens drei Wochen einzuplanen sind!
Förderanträge über eine Fördersumme unter 1.000,00 Euro können nur noch bis zum 31.12.2011 beantragt werden.
Die den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebe müssen den Status einen “kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU)” laut EU-Definition erfüllen. Ein entsprechender Nachweis ist von allen beteiligten Unternehmen als Anlage dem Antrag beizufügen.


Hinweis: Mit der Maßnahme darf vor Erhalt des Zuwendungsbescheides durch die LASA Brandenburg GmbH (LASA) nicht begonnen werden. Der Abschluss eines Kooperationsvertrages gilt in der Richtlinie bereits als Maßnahmebeginn sofern kein Rücktrittspassus enthalten ist. Eine mögliche Formulierung zum Rücktrittspassuns finden Sie unter dem oben benannten Link unter : “Weitere Informationen”

Antragsteller:

  1. Bei Verbünden zwischen zwei Betrieben jeweils der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb,
  2. bei Verbünden zwischen mehr als zwei Betrieben, der die Verbundmaßnahme durchführende Betrieb,
  3. Bildungsdienstleister die für ein oder mehrere Unternehmen, für bertriebliche Ausbildende, Verbundmaßnahmen durchführen,
  4. juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die für die beteiligten Betriebe die Verbundausbildung organisieren und umsetzen.

Dabei handelt es sich um folgende Fördersätze:
Gefördert werden Ausgaben für Teile der Berufsausbildung mit 10 EUR pro Tag und Auszubildenden in kaufmännischen und 20 EUR pro Tag und Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen.
Darüber hinaus kann die Vermittlung von Zusatzqualifizierungen in Ausbildungsverbünden mit 5 EUR pro Stunde und Auszubildenden für mindestens 40 und maximal 100 Stunden während der gesamten Ausbildung gefördert werden.
Weiterhin wird die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, insbesondere zu interkulturellen Schwerpunkten und zu mehr Toleranz, mit 10 Euro pro Stunde und Auszubildenden für maximal 30 Stunden für die gesamte Ausbildungszeit gefördert.
Die Entsendung zum Verbundpartner sollte in der Regel mindestens 5 zusammenhängende Ausbildungstage im Verbund in einem Ausbildungsjahr betragen.
Anträge müssen online gestellt werden.

Seite 1: Förderung der Ausbildung im Verbund

DOKUMENT-NR. 73200

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